Richtlinienentwurf der EU-Kommission vom 20.2.2002
Autor: Francisco Mingorance,
Europa-Referent der Business Software Allicance (BSA)
Artikel 4: Voraussetzungen der Patentierbarkeit
int patentierbar (Software x) { return erfinderische_Taetigkeit (x); }
int erfinderische_Taetigkeit (Software x) { return technisch (x); }
Artikel 3: Gebiet der Technik
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine computerimplementierte Erfindung als einem Gebiet der Technik zugehörig gilt.
Erläuterung (Seite 7):
[…], dass alle Programme, die auf einem Computer ablaufen, per Definition als technisch anzusehen sind (da es sich bei dem Computer um eine Maschine handelt). Sie überwinden somit die erste Hürde auf dem Weg zur Patentierbarkeit.
int technisch (Software x) { return 1; }