Europäische Patentübereinkunft (EPÜ),
Artikel 52: Es gibt keine Software-Patente.

(2) Als Erfindungen […] werden insbesondere nicht angesehen:
c) […] Programme für Datenverarbeitungsanlagen

„Erfindung“ = „patentierbar“!

Europäisches Patentamt (EPA):
Aber alle wollen Software-Patente!