diff --git a/20230515/nit-20230515.txt b/20230515/nit-20230515.txt
new file mode 100644
index 0000000000000000000000000000000000000000..7cd0d79839837f53fed482c461976a0bc2f8bbf7
--- /dev/null
+++ b/20230515/nit-20230515.txt
@@ -0,0 +1,344 @@
+Themen, 24.04.2023, 12:23:42
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+:) Definition: Nachhaltigkeit
+   :) Hardware-Nachhaltigkeit
+   :) Software-Nachhaltigkeit
+
+:) Rechtliche Aspekte in der IT
+   :) Urheberrecht: Software-Lizenzen
+   :) Urheberrecht: sonstige Rechte (z.B. DRM - Digital Rights/Restriction Management)
+   :) Patentrecht
+   :) LGPL
+   :) AGPL --> ChatGPT
+    o sonstige Rechte (z.B. Upload-Filter, Leistungsschutzrecht)
+
+ - Aktuelles
+    - In den Nachrichten
+       - Umweltverschmutzung: https://www.heise.de/-8989454
+       - KI und Freie Software:
+         https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/kuenstliche-intelligenz-es-rollt-ein-tsunami-auf-uns-zu-kolumne-stoecker-a-2410efbd-ab92-4c09-9cde-7d66ab4629c9
+       - KI und Urheberrecht: https://www.heise.de/-8984836
+       - Manipulation von Demonstrationen und deren Erkennung:
+         https://www.spiegel.de/ausland/news-zum-russland-ukraine-krieg-das-geschah-in-der-nacht-zu-montag-8-mai-a-5bce44e1-891c-4b2c-9773-9b4887c0392f
+    - Chatkontrolle
+    - Umgang mit Gesundheitsdaten
+    - KI-Modelle (Beispiel: ChatGPT, LLaMA)
+
+ - Software-Lieferkette (Software Supply Chain):
+   Dauerhafte sichere Nutzung von Software
+    - Qualitätssicherung
+    - Software-Sicherheit
+    - Datenschutz
+    - Rechtssicherheit (Beispiel: ChatGPT, LLaMA)
+   Material:
+    - Software Bill of Materials:
+      https://www.heise.de/select/ix/2022/10/2204811275955203113
+      (generelles Konzept),
+      https://www.heise.de/select/ix/2023/4/2232111494480994748
+      (Tools zur Analyse von Projekten)
+    - https://en.wikipedia.org/wiki/LLaMA
+
+ * Effiziente Ausnutzung von Hardware
+    - Cloud
+    - Gemeinschaftliches Hosting
+    - Datenformate (Beispiel: Vektor- und Pixelgrafik)
+
+ - Nachhaltige Benutzerschnittstellen
+    - Konfigurationsmöglichkeiten und Standardeinstellungen
+    - CLI/GUI, Skriptfähigkeit
+
+ - Kryptowährungen
+
+GNU LGPL, 15.05.2023, 12:57:33
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+§2: Conveying Modified Versions
+
+Wenn man die Bibliothek erweitert, die Erweiterung jedoch ein
+nichttriviales Callback benötigt, um zu funktionieren, darf man
+die Bibliothek weiterhin für seine Software nutzen, vorausgesetzt:
+
+b) Die Software steht unter der GNU GPL.
+
+oder
+
+a) Die Erweiterung der Bibliothek muß auch ohne das
+   nichttriviale Callback sinnvoll funktionieren.
+
+§3: Object Code Incorporating Material from Library Header Files
+
+Header-Dateien darf man ohne Einschränkungen nutzen.
+(Insbesondere muß man die Application nicht unter die GNU GPL stellen.)
+
+Man muß hingegen
+a) auf die Lizenz hinweisen
+und
+b) die Lizenz beilegen (2 Dateien: GPL und LGPL).
+
+§4: Combined Works
+
+d) Eine gelinkte Applikation weitergeben darf man, wenn man:
+   1) dynamisch linkt
+   oder
+   0) die Möglichkeit vorsieht, neu statisch zu linken.
+   Sinn der Sache: sicherstellen, daß man die Bibliothek noch
+   modifizieren (z.B. aktualisieren) kann.
+
+e) Wenn es sich um ein eingebettetes System handelt, müssen wir
+   dafür sorgen, daß man auch dort die Bibliothek modifizieren kann.
+   Ausnahme: Dies gilt nur, wenn es überhaupt möglich ist, die Software
+   auf dem eingebetteten System zu modifizieren.
+
+§5: Combined Libraries
+
+Erweiterungen der Bibliothek stehen wieder unter der LGPL (Copyleft-Prinzip).
+
+ * Software unter der LGPL:
+
+Beispiel: LibreOffice.
+Bis 2013 Dual Licence: MPL-2.0 / GNU-LGPL-3 (und GNU-GPL-3)
+Jetzt: MPL-2.0.
+
+Details:
+https://www.libreoffice.org/about-us/licenses
+https://wiki.documentfoundation.org/Development/Re-Basing
+Commit, in dem die Lizenz auf MPL-2.0 umgestellt wurde:
+https://github.com/LibreOffice/core/commit/72e5d0c8fbedb509fccec7aa8bd03f89cda9ef6d
+
+ * Name der Lizenz
+
+Die LGPL hieß früher "Library General Public License"
+und heißt heute "Lesser General Public License".
+Warum?
+
+Warum gibt es die GNU LGPL überhaupt?
+
+ - Eigentlich ein Nachteil: Wenn das Ziel darin besteht, daß möglichst
+   viel Software freie Software ist, wäre eine Bibliothek unter GNU GPL
+   (ohne "L") besser, denn sie wäre eine Motivation, auch die eigene,
+   neue Software unter GNU GPL zu stellen.
+
+ - Wenn die LGPL-Bibliothek mit proprietären Bibliotheken konkurriert,
+   ist es hingegen sinnvoll, das Copyleft der Lizenz der Bibliothek
+   abzuschwächen, weil sonst eventuelle Nutzer*innen der Bibliothek
+   zu der proprietären Konkurrenz abwandern.
+   --> Die LPGL zu kreieren, war eine strategische Entscheidung.
+
+ - Die Umbenennung in "Lesser General Public License" dient dazu, das
+   ursprüngliche Ziel, mehr freie Software zu haben, nicht aus den Augen
+   zu verlieren.
+   "Library GPL" suggeriert, daß es grundsätzlich sinnvoll ist, Bibliotheken
+   unter LGPL zu stellen. Bei einer Bibliothek, die (noch) keine proprietäre
+   Konkurrenz hat, kann es aber vorteilhaft sein, sie unter GPL zu stellen -
+   selbst dann, wenn man selbst unfreie Software programmiert. (Als Autor
+   hat man immer ein Ausnahmerecht.)
+
+GNU AGPL, 15.05.2023, 14:25:38
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+ * Wie unterscheiden sich die GNU GPL und die GNU AGPL,
+   und warum wurde die GNU AGPL eingeführt?
+
+ChatGPT:
+
+"The GNU General Public License (GPL) and the GNU Affero General Public License
+(AGPL) are both free software licenses created by the Free Software Foundation
+(FSF). While they share many similarities, there is a key difference between
+them:
+
+The GPL requires that if you modify and distribute GPL-licensed software, you
+must also make the source code of your modified version available to the
+recipients of the software. However, if you are using the software over a
+network (for example, a web application), and you modify the software for your
+own use without distributing it, you are not required to make the source code
+available.
+
+The AGPL was created to close this "loophole" in the GPL. The AGPL includes an
+additional provision that requires you to make the source code available even
+if you are using the software over a network and have modified it for your own
+use. This is sometimes called the "network copyleft" provision.
+
+So, in summary, the main difference between the GPL and the AGPL is that the
+AGPL requires you to make the source code of modified versions available to
+users interacting with the software over a network, while the GPL does not."
+
+ * In welcher Weise und in welchen Richtungen sind beide Lizenzen kompatibel?
+
+ChatGPT:
+
+"The GNU General Public License (GPL) and the GNU Affero General Public License
+(AGPL) are both free software licenses created by the Free Software Foundation
+(FSF). While they have different requirements, they are compatible with each
+other, meaning that you can combine software licensed under the GPL with
+software licensed under the AGPL without violating either license.
+
+This is because the GPL includes a clause that allows you to use code licensed
+under the AGPL as if it were licensed under the GPL, as long as you comply with
+the AGPL's additional requirements for distributing modified versions of the
+software over a network.
+
+In other words, if you use AGPL-licensed code in a GPL-licensed project,
+you must follow the AGPL's rules for distributing modified versions of the
+AGPL-licensed code over a network. However, if you only distribute the software
+in compiled form, without modification, you are not required to make the source
+code available.
+
+Similarly, if you use GPL-licensed code in an AGPL-licensed project, you must
+follow the GPL's rules for distributing modified versions of the GPL-licensed
+code, but you must also comply with the AGPL's additional requirements if you
+distribute modified versions of the AGPL-licensed code over a network.
+
+Overall, the compatibility of the GPL and AGPL allows developers to mix and
+match code under these licenses and still maintain the principles of free
+software and open-source software"
+
+Ergänzung: Dies gilt für die GNU GPL 3, nicht jedoch für die GNU GPL 2,
+unter der z.B. der Linux-Kernel steht, der Boot-Loader "U-Boot" und
+wahrscheinlich noch weitere dem Linux-Kernel nahestehende Software.
+
+OpenAssistant: open-assistant.io
+Model: oasst-sft-6-llama-30b
+
+Kann ich GPL und AGPL-Software miteinander kombinieren?
+
+"Ja, du kannst GPL und AGPL Software zusammen verwenden. Wenn du beispielsweise
+eine Bibliothek mit der GPL lizenziert hast, kann diese von einer Anwendung mit
+der AGPL genutzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Lizenzen
+unterschiedliche Bestimmungen haben und deine Wahl davon abhängt, welche Art
+von Verbreitung und Nutzung deiner Software gewünscht wird.
+
+Falls du weitere Fragen zur Verbindung dieser beiden Lizenzen hast oder dich
+unklar über andere Aspekte des Open Source beschäftigen solltest, stehe ich dir
+gerne helfend zur Seite."
+
+Kann ich die Software unter GPL veröffentlichen?
+
+"Ja, du kannst die Software unter der GNU General Public License Version 3
+(GPLv3) veröffentlichen, wenn du willst. Alle folgenden Schritte sind nötig:
+
+Du brauchst ein Konto bei einem der großen Hostings (zum Beispiel
+https://www.github.com/), wo du deinen kostenlosen Account erstellen kannst.
+Deine Dateien hochladen, sodass sie öffentlich sichtbar sind.
+Eine neue Textdatei "COPYING" erstellen und dem Verzeichnis zufügen, welches
+deine Software enthält. Darüberhinaus sollte noch folgendes drin sein:
+
+Copyright (C) <YEAR>, <NAME OR ORGANIZATION>
+Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies
+of this license document, but changing it is not allowed.
+
+Ein paar der Schlüsseldateien mit der Datei "COPYING", was bedeutet, dass sie
+ebenfalls unter GPL stehen. Hier einige Beispiele:
+
+Readme.md - Über die Software
+ChangeLog - Änderungsprotokoll
+COPYRIGHT - Copyright-Informationen
+
+Alle anderen Dateien, die nicht in diesem Verzeichnissystem angeordnet sind,
+befinden sich außerhalb des Projektes und können daher auch kein Teil desselben
+sein. Beachte dazu auch, dass die Daten im Verzeichnis .gitignore ignoriert
+werden.
+Benutze git init, um eine neue git-Verwaltungskonfiguration zu erstellen.
+Du benötigst nun nur noch die Erlaubnis, eine neue Git-Kopie herunterzuladen
+(git clone) mit git clone <URL> und sie in deinem lokalen Verzeichnis zu
+installieren.
+Du sollest nun alle neueren Versionen automatisch per Updates erhalten, sobald
+sie veröffentlicht wurden.
+
+Wenn du Hilfe beim Erstellen eines ersten Contributor Agreements brauchst, kann
+ich das mit Freude unterstützen. Mehr Informationen findest du hier:
+https://joinup.ec.europa.eu/de/events/open-source-licensing-training-conference-0#!/content/draft-contributor-agreement
+Sobald alles bereitliegt, kann ich den Zugang durch eine kurze
+Aushängeschild-Beschreibung verraten, die in meiner Eingabe-Box erscheint.
+Beachte dabei bitte, dass es keine Möglichkeit gibt, die Sperre nachträglich zu
+entfernen, falls du vergessen würdest, den Code wieder freizugeben."
+
+Ergänzung: Die o.a. Antwort von OpenAssistant ist grob fehlerhaft.
+
+Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt), 15.05.2023, 14:37:50
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU)_2019/790_(Urheberrecht_im_digitalen_Binnenmarkt)
+https://copyrightframework.eu/ (Die Unterseite "In-depth analysis" stammt von dem
+                               unter "About us" zuerst genannten Autor.;-)
+
+"worum geht es in der eu richlinie 2019/790?"
+
+ChatGPT:
+
+"Die EU-Richtlinie 2019/790 bezieht sich auf das Urheberrecht im digitalen
+Binnenmarkt und hat das Ziel, das Urheberrecht an die digitale Welt anzupassen.
+Die Richtlinie enthält verschiedene Bestimmungen, die die Rechte von Urhebern
+und Verlegern stärken sollen und zugleich den Zugang zu geschützten Werken im
+digitalen Raum erleichtern sollen.
+
+Einige der wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie sind:
+
+Artikel 17 (ehemals Artikel 13): Plattformen wie YouTube und Facebook müssen
+sicherstellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Zustimmung
+der Rechteinhaber auf ihren Seiten veröffentlicht werden. Die Plattformen
+müssen daher Upload-Filter einsetzen, um die Veröffentlichung geschützter Werke
+zu verhindern. Es gibt allerdings Ausnahmen für bestimmte Arten von Inhalten,
+wie Parodien und Zitate.
+
+Artikel 15 (ehemals Artikel 11): Verleger haben das Recht, eine Lizenzgebühr zu
+verlangen, wenn ihre Veröffentlichungen online genutzt werden. Dies betrifft
+vor allem Suchmaschinen und News-Aggregatoren, die kurze Auszüge aus Artikeln
+zeigen.
+
+Artikel 14: Kreative Urheber sollen ein Mitspracherecht bei der Verwendung
+ihrer Werke durch Dritte erhalten und einen angemessenen Anteil der Einnahmen
+erhalten.
+
+Artikel 3: Bibliotheken, Museen und Archive erhalten mehr Freiheiten, um
+digitale Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu erstellen und zu
+archivieren.
+
+Insgesamt zielt die Richtlinie darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz
+geistigen Eigentums und der Förderung von Innovation und Kreativität im
+digitalen Binnenmarkt herzustellen. Die Mitgliedstaaten der EU müssen die
+Richtlinie bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht umsetzen."
+
+PG: "Plattformen wie YouTube und Facebook" ist nicht ganz korrekt.
+    Auch ansonsten gibt die Antwort eher Wunschvorstellungen
+    als tatsächlich realisiertes Recht wieder.
+
+"was ist an dieser richtlinie umstritten?"
+
+ChatGPT:
+
+"Die EU-Richtlinie 2019/790 zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ist sehr
+umstritten und hat zu kontroversen Diskussionen geführt. Einige der
+umstrittenen Punkte sind:
+
+Artikel 17 (ehemals Artikel 13): Kritiker befürchten, dass die Verpflichtung
+für Plattformen, Upload-Filter einzusetzen, die Meinungsfreiheit und das Recht
+auf freie Meinungsäußerung einschränken könnte. Es besteht die Gefahr, dass
+auch legale Inhalte, wie Parodien oder Zitate, fälschlicherweise blockiert
+werden. Zudem könnte die Einführung von Upload-Filtern für kleinere Plattformen
+und Start-ups eine finanzielle Belastung darstellen.
+
+Artikel 15 (ehemals Artikel 11): Auch hier wird die Meinungsfreiheit gefährdet
+gesehen, da das Teilen von kurzen Auszügen aus Artikeln erschwert werden
+könnte. Kritiker befürchten auch, dass die Verleger durch das Recht auf
+Lizenzgebühren ein Monopol auf die Veröffentlichung von Nachrichten bekommen
+könnten.
+
+Artikel 14: Die Einführung eines Mitspracherechts und einer angemessenen
+Vergütung für kreative Urheber wird grundsätzlich begrüßt, allerdings wird
+befürchtet, dass kleine Künstler und Urheber benachteiligt werden könnten, da
+die Verhandlungsmacht mit den großen Plattformen und Verlegern ungleich
+verteilt ist.
+
+Insgesamt befürchten viele Kritiker, dass die Richtlinie zu einer Einschränkung
+der Meinungsfreiheit und der offenen Kommunikation im Internet führen könnte.
+Auf der anderen Seite argumentieren Befürworter, dass die Richtlinie notwendig
+ist, um das Urheberrecht an die digitale Welt anzupassen und Urheber und
+Verleger angemessen zu entlohnen."
+
+PG: Die Aussage "Zudem könnte die Einführung von Upload-Filtern für kleinere
+    Plattformen und Start-ups eine finanzielle Belastung darstellen." erfaßt
+    nicht die volle Tragweite der Richtlinie für die Meinungsfreiheit.
+
+PG: Bei "wird befürchtet, dass kleine Künstler und Urheber benachteiligt werden
+    könnten, da die Verhandlungsmacht mit den großen Plattformen und Verlegern
+    ungleich verteilt ist." fehlt das Detail, daß kleine Künstler und Urheber
+    vorher besser gestellt waren.
+
+Zur Praxis von Upload-Filtern (Satire): http://www.heise.de/-4351558