diff --git a/20230515/nit-20230515.txt b/20230515/nit-20230515.txt new file mode 100644 index 0000000000000000000000000000000000000000..7cd0d79839837f53fed482c461976a0bc2f8bbf7 --- /dev/null +++ b/20230515/nit-20230515.txt @@ -0,0 +1,344 @@ +Themen, 24.04.2023, 12:23:42 +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +:) Definition: Nachhaltigkeit + :) Hardware-Nachhaltigkeit + :) Software-Nachhaltigkeit + +:) Rechtliche Aspekte in der IT + :) Urheberrecht: Software-Lizenzen + :) Urheberrecht: sonstige Rechte (z.B. DRM - Digital Rights/Restriction Management) + :) Patentrecht + :) LGPL + :) AGPL --> ChatGPT + o sonstige Rechte (z.B. Upload-Filter, Leistungsschutzrecht) + + - Aktuelles + - In den Nachrichten + - Umweltverschmutzung: https://www.heise.de/-8989454 + - KI und Freie Software: + https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/kuenstliche-intelligenz-es-rollt-ein-tsunami-auf-uns-zu-kolumne-stoecker-a-2410efbd-ab92-4c09-9cde-7d66ab4629c9 + - KI und Urheberrecht: https://www.heise.de/-8984836 + - Manipulation von Demonstrationen und deren Erkennung: + https://www.spiegel.de/ausland/news-zum-russland-ukraine-krieg-das-geschah-in-der-nacht-zu-montag-8-mai-a-5bce44e1-891c-4b2c-9773-9b4887c0392f + - Chatkontrolle + - Umgang mit Gesundheitsdaten + - KI-Modelle (Beispiel: ChatGPT, LLaMA) + + - Software-Lieferkette (Software Supply Chain): + Dauerhafte sichere Nutzung von Software + - Qualitätssicherung + - Software-Sicherheit + - Datenschutz + - Rechtssicherheit (Beispiel: ChatGPT, LLaMA) + Material: + - Software Bill of Materials: + https://www.heise.de/select/ix/2022/10/2204811275955203113 + (generelles Konzept), + https://www.heise.de/select/ix/2023/4/2232111494480994748 + (Tools zur Analyse von Projekten) + - https://en.wikipedia.org/wiki/LLaMA + + * Effiziente Ausnutzung von Hardware + - Cloud + - Gemeinschaftliches Hosting + - Datenformate (Beispiel: Vektor- und Pixelgrafik) + + - Nachhaltige Benutzerschnittstellen + - Konfigurationsmöglichkeiten und Standardeinstellungen + - CLI/GUI, Skriptfähigkeit + + - Kryptowährungen + +GNU LGPL, 15.05.2023, 12:57:33 +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +§2: Conveying Modified Versions + +Wenn man die Bibliothek erweitert, die Erweiterung jedoch ein +nichttriviales Callback benötigt, um zu funktionieren, darf man +die Bibliothek weiterhin für seine Software nutzen, vorausgesetzt: + +b) Die Software steht unter der GNU GPL. + +oder + +a) Die Erweiterung der Bibliothek muß auch ohne das + nichttriviale Callback sinnvoll funktionieren. + +§3: Object Code Incorporating Material from Library Header Files + +Header-Dateien darf man ohne Einschränkungen nutzen. +(Insbesondere muß man die Application nicht unter die GNU GPL stellen.) + +Man muß hingegen +a) auf die Lizenz hinweisen +und +b) die Lizenz beilegen (2 Dateien: GPL und LGPL). + +§4: Combined Works + +d) Eine gelinkte Applikation weitergeben darf man, wenn man: + 1) dynamisch linkt + oder + 0) die Möglichkeit vorsieht, neu statisch zu linken. + Sinn der Sache: sicherstellen, daß man die Bibliothek noch + modifizieren (z.B. aktualisieren) kann. + +e) Wenn es sich um ein eingebettetes System handelt, müssen wir + dafür sorgen, daß man auch dort die Bibliothek modifizieren kann. + Ausnahme: Dies gilt nur, wenn es überhaupt möglich ist, die Software + auf dem eingebetteten System zu modifizieren. + +§5: Combined Libraries + +Erweiterungen der Bibliothek stehen wieder unter der LGPL (Copyleft-Prinzip). + + * Software unter der LGPL: + +Beispiel: LibreOffice. +Bis 2013 Dual Licence: MPL-2.0 / GNU-LGPL-3 (und GNU-GPL-3) +Jetzt: MPL-2.0. + +Details: +https://www.libreoffice.org/about-us/licenses +https://wiki.documentfoundation.org/Development/Re-Basing +Commit, in dem die Lizenz auf MPL-2.0 umgestellt wurde: +https://github.com/LibreOffice/core/commit/72e5d0c8fbedb509fccec7aa8bd03f89cda9ef6d + + * Name der Lizenz + +Die LGPL hieß früher "Library General Public License" +und heißt heute "Lesser General Public License". +Warum? + +Warum gibt es die GNU LGPL überhaupt? + + - Eigentlich ein Nachteil: Wenn das Ziel darin besteht, daß möglichst + viel Software freie Software ist, wäre eine Bibliothek unter GNU GPL + (ohne "L") besser, denn sie wäre eine Motivation, auch die eigene, + neue Software unter GNU GPL zu stellen. + + - Wenn die LGPL-Bibliothek mit proprietären Bibliotheken konkurriert, + ist es hingegen sinnvoll, das Copyleft der Lizenz der Bibliothek + abzuschwächen, weil sonst eventuelle Nutzer*innen der Bibliothek + zu der proprietären Konkurrenz abwandern. + --> Die LPGL zu kreieren, war eine strategische Entscheidung. + + - Die Umbenennung in "Lesser General Public License" dient dazu, das + ursprüngliche Ziel, mehr freie Software zu haben, nicht aus den Augen + zu verlieren. + "Library GPL" suggeriert, daß es grundsätzlich sinnvoll ist, Bibliotheken + unter LGPL zu stellen. Bei einer Bibliothek, die (noch) keine proprietäre + Konkurrenz hat, kann es aber vorteilhaft sein, sie unter GPL zu stellen - + selbst dann, wenn man selbst unfreie Software programmiert. (Als Autor + hat man immer ein Ausnahmerecht.) + +GNU AGPL, 15.05.2023, 14:25:38 +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + * Wie unterscheiden sich die GNU GPL und die GNU AGPL, + und warum wurde die GNU AGPL eingeführt? + +ChatGPT: + +"The GNU General Public License (GPL) and the GNU Affero General Public License +(AGPL) are both free software licenses created by the Free Software Foundation +(FSF). While they share many similarities, there is a key difference between +them: + +The GPL requires that if you modify and distribute GPL-licensed software, you +must also make the source code of your modified version available to the +recipients of the software. However, if you are using the software over a +network (for example, a web application), and you modify the software for your +own use without distributing it, you are not required to make the source code +available. + +The AGPL was created to close this "loophole" in the GPL. The AGPL includes an +additional provision that requires you to make the source code available even +if you are using the software over a network and have modified it for your own +use. This is sometimes called the "network copyleft" provision. + +So, in summary, the main difference between the GPL and the AGPL is that the +AGPL requires you to make the source code of modified versions available to +users interacting with the software over a network, while the GPL does not." + + * In welcher Weise und in welchen Richtungen sind beide Lizenzen kompatibel? + +ChatGPT: + +"The GNU General Public License (GPL) and the GNU Affero General Public License +(AGPL) are both free software licenses created by the Free Software Foundation +(FSF). While they have different requirements, they are compatible with each +other, meaning that you can combine software licensed under the GPL with +software licensed under the AGPL without violating either license. + +This is because the GPL includes a clause that allows you to use code licensed +under the AGPL as if it were licensed under the GPL, as long as you comply with +the AGPL's additional requirements for distributing modified versions of the +software over a network. + +In other words, if you use AGPL-licensed code in a GPL-licensed project, +you must follow the AGPL's rules for distributing modified versions of the +AGPL-licensed code over a network. However, if you only distribute the software +in compiled form, without modification, you are not required to make the source +code available. + +Similarly, if you use GPL-licensed code in an AGPL-licensed project, you must +follow the GPL's rules for distributing modified versions of the GPL-licensed +code, but you must also comply with the AGPL's additional requirements if you +distribute modified versions of the AGPL-licensed code over a network. + +Overall, the compatibility of the GPL and AGPL allows developers to mix and +match code under these licenses and still maintain the principles of free +software and open-source software" + +Ergänzung: Dies gilt für die GNU GPL 3, nicht jedoch für die GNU GPL 2, +unter der z.B. der Linux-Kernel steht, der Boot-Loader "U-Boot" und +wahrscheinlich noch weitere dem Linux-Kernel nahestehende Software. + +OpenAssistant: open-assistant.io +Model: oasst-sft-6-llama-30b + +Kann ich GPL und AGPL-Software miteinander kombinieren? + +"Ja, du kannst GPL und AGPL Software zusammen verwenden. Wenn du beispielsweise +eine Bibliothek mit der GPL lizenziert hast, kann diese von einer Anwendung mit +der AGPL genutzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Lizenzen +unterschiedliche Bestimmungen haben und deine Wahl davon abhängt, welche Art +von Verbreitung und Nutzung deiner Software gewünscht wird. + +Falls du weitere Fragen zur Verbindung dieser beiden Lizenzen hast oder dich +unklar über andere Aspekte des Open Source beschäftigen solltest, stehe ich dir +gerne helfend zur Seite." + +Kann ich die Software unter GPL veröffentlichen? + +"Ja, du kannst die Software unter der GNU General Public License Version 3 +(GPLv3) veröffentlichen, wenn du willst. Alle folgenden Schritte sind nötig: + +Du brauchst ein Konto bei einem der großen Hostings (zum Beispiel +https://www.github.com/), wo du deinen kostenlosen Account erstellen kannst. +Deine Dateien hochladen, sodass sie öffentlich sichtbar sind. +Eine neue Textdatei "COPYING" erstellen und dem Verzeichnis zufügen, welches +deine Software enthält. Darüberhinaus sollte noch folgendes drin sein: + +Copyright (C) <YEAR>, <NAME OR ORGANIZATION> +Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies +of this license document, but changing it is not allowed. + +Ein paar der Schlüsseldateien mit der Datei "COPYING", was bedeutet, dass sie +ebenfalls unter GPL stehen. Hier einige Beispiele: + +Readme.md - Über die Software +ChangeLog - Änderungsprotokoll +COPYRIGHT - Copyright-Informationen + +Alle anderen Dateien, die nicht in diesem Verzeichnissystem angeordnet sind, +befinden sich außerhalb des Projektes und können daher auch kein Teil desselben +sein. Beachte dazu auch, dass die Daten im Verzeichnis .gitignore ignoriert +werden. +Benutze git init, um eine neue git-Verwaltungskonfiguration zu erstellen. +Du benötigst nun nur noch die Erlaubnis, eine neue Git-Kopie herunterzuladen +(git clone) mit git clone <URL> und sie in deinem lokalen Verzeichnis zu +installieren. +Du sollest nun alle neueren Versionen automatisch per Updates erhalten, sobald +sie veröffentlicht wurden. + +Wenn du Hilfe beim Erstellen eines ersten Contributor Agreements brauchst, kann +ich das mit Freude unterstützen. Mehr Informationen findest du hier: +https://joinup.ec.europa.eu/de/events/open-source-licensing-training-conference-0#!/content/draft-contributor-agreement +Sobald alles bereitliegt, kann ich den Zugang durch eine kurze +Aushängeschild-Beschreibung verraten, die in meiner Eingabe-Box erscheint. +Beachte dabei bitte, dass es keine Möglichkeit gibt, die Sperre nachträglich zu +entfernen, falls du vergessen würdest, den Code wieder freizugeben." + +Ergänzung: Die o.a. Antwort von OpenAssistant ist grob fehlerhaft. + +Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt), 15.05.2023, 14:37:50 +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU)_2019/790_(Urheberrecht_im_digitalen_Binnenmarkt) +https://copyrightframework.eu/ (Die Unterseite "In-depth analysis" stammt von dem + unter "About us" zuerst genannten Autor.;-) + +"worum geht es in der eu richlinie 2019/790?" + +ChatGPT: + +"Die EU-Richtlinie 2019/790 bezieht sich auf das Urheberrecht im digitalen +Binnenmarkt und hat das Ziel, das Urheberrecht an die digitale Welt anzupassen. +Die Richtlinie enthält verschiedene Bestimmungen, die die Rechte von Urhebern +und Verlegern stärken sollen und zugleich den Zugang zu geschützten Werken im +digitalen Raum erleichtern sollen. + +Einige der wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie sind: + +Artikel 17 (ehemals Artikel 13): Plattformen wie YouTube und Facebook müssen +sicherstellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Zustimmung +der Rechteinhaber auf ihren Seiten veröffentlicht werden. Die Plattformen +müssen daher Upload-Filter einsetzen, um die Veröffentlichung geschützter Werke +zu verhindern. Es gibt allerdings Ausnahmen für bestimmte Arten von Inhalten, +wie Parodien und Zitate. + +Artikel 15 (ehemals Artikel 11): Verleger haben das Recht, eine Lizenzgebühr zu +verlangen, wenn ihre Veröffentlichungen online genutzt werden. Dies betrifft +vor allem Suchmaschinen und News-Aggregatoren, die kurze Auszüge aus Artikeln +zeigen. + +Artikel 14: Kreative Urheber sollen ein Mitspracherecht bei der Verwendung +ihrer Werke durch Dritte erhalten und einen angemessenen Anteil der Einnahmen +erhalten. + +Artikel 3: Bibliotheken, Museen und Archive erhalten mehr Freiheiten, um +digitale Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu erstellen und zu +archivieren. + +Insgesamt zielt die Richtlinie darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz +geistigen Eigentums und der Förderung von Innovation und Kreativität im +digitalen Binnenmarkt herzustellen. Die Mitgliedstaaten der EU müssen die +Richtlinie bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht umsetzen." + +PG: "Plattformen wie YouTube und Facebook" ist nicht ganz korrekt. + Auch ansonsten gibt die Antwort eher Wunschvorstellungen + als tatsächlich realisiertes Recht wieder. + +"was ist an dieser richtlinie umstritten?" + +ChatGPT: + +"Die EU-Richtlinie 2019/790 zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ist sehr +umstritten und hat zu kontroversen Diskussionen geführt. Einige der +umstrittenen Punkte sind: + +Artikel 17 (ehemals Artikel 13): Kritiker befürchten, dass die Verpflichtung +für Plattformen, Upload-Filter einzusetzen, die Meinungsfreiheit und das Recht +auf freie Meinungsäußerung einschränken könnte. Es besteht die Gefahr, dass +auch legale Inhalte, wie Parodien oder Zitate, fälschlicherweise blockiert +werden. Zudem könnte die Einführung von Upload-Filtern für kleinere Plattformen +und Start-ups eine finanzielle Belastung darstellen. + +Artikel 15 (ehemals Artikel 11): Auch hier wird die Meinungsfreiheit gefährdet +gesehen, da das Teilen von kurzen Auszügen aus Artikeln erschwert werden +könnte. Kritiker befürchten auch, dass die Verleger durch das Recht auf +Lizenzgebühren ein Monopol auf die Veröffentlichung von Nachrichten bekommen +könnten. + +Artikel 14: Die Einführung eines Mitspracherechts und einer angemessenen +Vergütung für kreative Urheber wird grundsätzlich begrüßt, allerdings wird +befürchtet, dass kleine Künstler und Urheber benachteiligt werden könnten, da +die Verhandlungsmacht mit den großen Plattformen und Verlegern ungleich +verteilt ist. + +Insgesamt befürchten viele Kritiker, dass die Richtlinie zu einer Einschränkung +der Meinungsfreiheit und der offenen Kommunikation im Internet führen könnte. +Auf der anderen Seite argumentieren Befürworter, dass die Richtlinie notwendig +ist, um das Urheberrecht an die digitale Welt anzupassen und Urheber und +Verleger angemessen zu entlohnen." + +PG: Die Aussage "Zudem könnte die Einführung von Upload-Filtern für kleinere + Plattformen und Start-ups eine finanzielle Belastung darstellen." erfaßt + nicht die volle Tragweite der Richtlinie für die Meinungsfreiheit. + +PG: Bei "wird befürchtet, dass kleine Künstler und Urheber benachteiligt werden + könnten, da die Verhandlungsmacht mit den großen Plattformen und Verlegern + ungleich verteilt ist." fehlt das Detail, daß kleine Künstler und Urheber + vorher besser gestellt waren. + +Zur Praxis von Upload-Filtern (Satire): http://www.heise.de/-4351558