diff --git a/20220321/nit-20220321.txt b/20220321/nit-20220321.txt index 105d1cfe938930b11be50416c897c7867d4dc9a0..4a2a873c8fa5b57340fd6891023438348481e13e 100644 --- a/20220321/nit-20220321.txt +++ b/20220321/nit-20220321.txt @@ -20,12 +20,12 @@ Software und Urheberrecht, 19.04.2021, 11:17:41 - Deutschland: Recht greift automatisch - 1837 eine zehnjährige Schutzfrist seit Erscheinen des Werkes - 1845 auf 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert - - 1886 auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert (Berne-Übereinkunft) + - 1886 auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert (Berner Übereinkunft) - 1965 auf 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert, Recht auf Privatkopie - GB bis 1956: Registrierung erforderlich - USA - bis 1978: Registrierung erforderlich - - 1886: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers (Berne-Übereinkunft) + - 1886: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers (Berner Übereinkunft) - 1976: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 75 Jahre nach Erscheinen bei Firmen - 1998: 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 120 Jahre nach Erscheinen bei Firmen --> immer so, daß Micky Maus gerade noch unter das Urheberrecht fällt @@ -35,7 +35,7 @@ Software und Urheberrecht, 19.04.2021, 11:17:41 https://en.wikipedia.org/wiki/Open_Letter_to_Hobbyists - 1994: TRIPS-Abkommen - Urheberrecht: mindestens 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers - - Artikel 10: Software unterliegt der Berne-Übereinkunft + - Artikel 10: Software unterliegt der Berner Übereinkunft https://en.wikipedia.org/wiki/TRIPS_Agreement (Software = Literatur) diff --git a/bs-20220328.txt b/20220328/nit-20220328.txt similarity index 100% rename from bs-20220328.txt rename to 20220328/nit-20220328.txt diff --git a/20220404/nit-20220404.txt b/20220404/nit-20220404.txt new file mode 100644 index 0000000000000000000000000000000000000000..9c69ffdc3292b63792f30af2ed665375ae8930ca --- /dev/null +++ b/20220404/nit-20220404.txt @@ -0,0 +1,233 @@ +Software und Urheberrecht, 19.04.2021, 11:17:41 +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + - Vorab: Sprache ist wertend! + - Der Begriff "Geistiges Eigentum" impliziert, daß bestimmte Einschränkungen, + insbesondere in der Nutzbarkeit von Software, gewünscht sind. + Aber: Einschränkungen mindern den Nutzen für die Menschheit. + - Problem: Entwicklungsarbeit muß bezahlt werden. + Ist GNU/Linux schlechter als MS-Windows? + --> Lock-In-Effekt, Interoperabilität, DRM + "Dasselbe machen wie alle." + + - Geschichte des Urheberrechts + https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Urheberrechts + - Urheberrecht = Recht auf kommerzielle Verwertung + - Copyright != Urheberrecht + https://www.gnu.org/philosophy/categories.de.html: Anmerkungen + - Problem, das es zu lösen gilt: Person A hat die Arbeit, Person B den Gewinn + Das Problem bestand nicht, solange der Nachahmer von der Größenordnung her + genausoviel Arbeit hat wie der ursprüngliche Autor (Rechteinhaber). + - Deutschland: Recht greift automatisch + - 1837 eine zehnjährige Schutzfrist seit Erscheinen des Werkes + - 1845 auf 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert + - 1886 auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert (Berner Übereinkunft) + - 1965 auf 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert, Recht auf Privatkopie + - GB bis 1956: Registrierung erforderlich + - USA + - bis 1978: Registrierung erforderlich + - 1886: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers (Berner Übereinkunft) + - 1976: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 75 Jahre nach Erscheinen bei Firmen + - 1998: 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 120 Jahre nach Erscheinen bei Firmen + --> immer so, daß Micky Maus gerade noch unter das Urheberrecht fällt + - Mickey Mouse Protection Act + https://en.wikipedia.org/wiki/Copyright_Term_Extension_Act + - Bill Gates (1976): Open Letter to Hobbyists + https://en.wikipedia.org/wiki/Open_Letter_to_Hobbyists + - 1994: TRIPS-Abkommen + - Urheberrecht: mindestens 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers + - Artikel 10: Software unterliegt der Berner Übereinkunft + https://en.wikipedia.org/wiki/TRIPS_Agreement + (Software = Literatur) + + - Aktuelle Situation in Deutschland + - https://www.urheberrecht.de/software/ + - Schöpfungshöhe + + - Sperrung des Gutenberg Project + https://de.wikipedia.org/wiki/Project_Gutenberg#Sperrung_in_Deutschland + + - Richard Stallman (1985): GNU Manifesto + https://www.gnu.de/ + + - DMCA: + --> nächste Woche + +Diskussion, 21.03.2022, 18:39:34 +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +PL: Wettbewerbsvorteile sind wichtig für die Industrie. + Beispiel: Microsoft Office + Beispiel: Automobil-Hardware und -Software wird aufwendig entwickelt. + Wenn die Konkurrenz das einfach kopieren kann, hat niemand mehr einen + Wettbewerbsvorteil. --> Investitionen lohnen sich nicht. + +PG: Mögliche Lösung: Copyleft. + Wer eine fertige Lösung nutzt und modifiziert, ist verpflichtet, die + Modifikationen unter die gleiche Lizenz zu stellen. + (Realisiert in der GNU GPL) + A: aufwendige Entwicklung + B: übernimmt die Entwicklung, spart Entwicklungskosten + Wenn B weiterentwickelt, hat A ein Recht auf die Weiterentwicklung + Anderer Aspekt: Qualitätsunterschiede beim Service + Zahlen für den Service, nicht für die Erlaubnis der Benutzung + +Die GNU General Public License, 28.03.2022, 18:35:08 +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +Inspiration zu dem Wort "Copyleft": +"Copyleft - all rights reversed" + +Copyleft, 04.04.2022, 15:15:34 +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +Anreiz zur Offenlegung der eigenen Quelltexte: +Wer offenlegt, darf den allgemeinen Pool existierender Softwware mitnutzen. + +DMCA und vergleichbare Umgehungsverbote, 04.04.2022, 15:21:16 +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +Umsetzung des WIPO-Urheberrechtsvertrags von 1996 +USA: DMCA (1998) +EU: Richtlinie 2001/29/EG + +DRM-System: "Kopierschutz" + - DRM = Digital Rights Management (Richard Stallman: "Digital Restriction Management") + - technische Maßnahmen zur Regelung des Verhaltens der Nutzer digitaler Werke + - insbesondere: Verhindern des Kopierens ("Kopierschutz") + +Gesetze (USA 1998, Deutschland 2002): +Das Umgehen derartiger technischer Maßnahmen ist illegal. +Ziel: illegales Kopieren verhindern, legale Nutzung ermöglichen +Praxis: legale Nutzung wird behindert; illegales Kopiren ist weiterhin möglich + +Beispiel: DVD +"Kopierschutz": Content Scramble System (CSS), 1996 entwickelt + - Inhalt der DVD verschlüsseln + - Der Schlüssel befindet sich mit auf der DVD. + - Der Algorithmus wird geheimgehalten. + - Wer Software oder Hardware zur Nutzung von DVDs anbieten möchte, + bekommt den Algorithmus nur dann, wenn er vertraglich zusichert, + diesen nicht weiterzugeben und kein Kopieren zu ermöglichen. + - Normale DVD-Rohlinge werden so hergestellt, daß es nicht möglich ist, + dort den Schlüssel zu speichern. --> Zusatzaufwand, wird nicht immer gemacht + - DMCA und vergleichbare Gesetze verbieten es, derartige Maßnahmen + zu umgehen. +--> Illegales Kopieren wird illegal + (Das war es vorher auch schon.), + aber nicht erschwert. + Für ein industrielles illegales Kopieren wird die DVD nicht ausgelesen, + sondern 1-zu-1 kopiert - inklusive "Kopierschutz". +--> Legales Abspielen der DVD mit freier und/oder selbstgeschriebener Software + wird illegal und technisch erschwert. + + - 1999 wurde der "Kopierschutz" von einem 16jährigen Schüler geknackt. +--> dadurch möglich, (legal erworbene) DVDs mit beliebiger Software abzuspielen, + aber gesetzlich verboten + + - 2003: Urheberrechtsreform in Deutschland + PG: Brief an die Justizministerin: Abspielen wird illegal; illegales Kopieren + bleibt möglich. Was soll das? + Antwort: Kaufen Sie sich ein DVD-Abspielgerät! + + - politische Reaktionen: Demonstrationen, z.B.: + - Quelltext der Umgehungs-Software ("DeCSS") als Lied veröffentlicht, + auf T-Shirts, als dramatische Lesung + - illegale Primzahl: + https://de.wikipedia.org/wiki/Illegale_Primzahl + + - Reaktion der Autoren freier Software zum Abspielen von DVDs: + - Software entsteht erst beim Endverbraucher + --> eventuelle Klagen nicht gegen 1 Autor, sondern gegen sämtliche Benutzer + - Gesetzeslücke: Verbot, einen "wirksamen Mechanismus" zu umgehen + --> Den Schlüssel raten. Wenn das gelingt, ist der Algorithmus unwirksam. + --> Der Schlüssel hat nur 40 Bit --> leicht zu raten + - §3 GNU GPL + Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen + ["Kopierschutz"-]Mechanismus' [...] betrachtet werden [...]. + --> Verbot, GPL-Software als "Kopierschutz" zu verwenden. + +Weitere Auswirkungen: + - Druckerpatronen mit "Intelligenz" ausstatten, um ein Nachfüllen + sowie Konkurrenz durch Fremdhersteller zu verhindern + --> Aufwendige Technik und Gesetze verhindern Nachhaltige Nutzung + --> Kreislaufwirtschaftsgesetz (2008), §23 (2) 1: + Das Verhindern des Nachfüllens widerspricht der Produktverantwortung. + https://de.wikipedia.org/wiki/Kreislaufwirtschaftsgesetz + https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__23.html + https://de.wikipedia.org/wiki/Geplante_Obsoleszenz + - Vergleichbares in anderen Verschleiß- und Wegwerfartikeln (z.B. Autoreifen) + - Streaming: jedesmal neu streamen (mit Ressourcenverbrauch), anstatt privater Kopie + --> Macht des Anbieters über die Endverbraucher + +Tivoisierung, 04.04.2022, 16:44:01 +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +Auslieferung von Software als Bestandteil ("Firmware") eines +Gebrauchsgegenstands (z.B. Waschmaschine) + +Die GNU GPL, Version 3, erfordert in §6, 2. Hälfte, daß der Benutzer diese +Software modifizieren darf. + +Die GNU GPL, Version 2, enthält keine derartigen Erfordernisse. +Der Linux-Kernel steht unter Version 2 der GNU GPL. +--> Umgehung der GNU GPL wird möglich. + Tivoisierung (von TiVo, Festplatten-Set-Top-Box) + +Kontroverse: + - Linus Torvalds u.a. finden das in Ordnung. + - Richard Stallman u.a. finden das nicht in Ordnung. + +PL: Unveränderliche Firmware im Sinne von Endbenutzern: + Veränderliche Firmware bedeutet, man muß dem Anbieter vertrauen, + daß er die Firmware nicht manipuliert hat (z.B. Hintertür in Router). + --> Endbenutzer muß selbst flashen, um sicher zu sein, + was nicht immer zumutbar ist + +PG: Wenn eine unveränderliche Firmware bereits eine Hintertür hat + (z.B. durch Programmierfehler), möchte ich als Endbenutzer die + Möglichkeit eines Upgrade haben. + +--> Das ist Aufgabe des Herstellers. + +--> Was, wenn der Hersteller das nicht macht? + Was, wenn der Hersteller nicht mehr existiert? + +--> Möglicher Kompromiß: + Es muß leicht feststellbar sein, ob die Firmware vom Hersteller stammt + oder modifiziert wurde. + +--> Problem: Eine kryptographische Software, die dies prüft und ebenfalls + unter GNU GPL steht, wäre ebenfalls austauschbar. + +--> Lösung: Dieser Teil der Software steht in einem nicht überschreibbarem + Bereich (ROM, z.B. mit Fuses). + Insbesondere: Dieser Teil der Software enthält den öffentlichen Schlüssel + des Herstellers. + +GNU Affero General Public Licence (AGPL), 04.04.2022, 17:32:15 +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +GNU Affero GPL = GNU GPL + zusätzliche Anforderung: + + Wenn die Benutzung der Software über ein Netzwerk erfolgt, + haben die Benutzer ein Recht auf den Quelltext. + +Wichtig insbesondere für Nutzung über Web-Interface + +Beispiel: dudle +https://www.cvh-server.de/umfragen +Quelltext herunterladbar + +Warum? + - Ohne diese zusätzliche Anforderung: Umgehung der GNU GPL + Software läuft auf fremden Server, + Endbenutzer sind auf Betreiber des Servers angewiesen + - Es wird möglich, die Software auf eigenen Servern zu betreiben. + +Problem: Mitbenutzung von GPL-Quelltext in AGPL-Software ist nicht erlaubt. +Lösung: Explizite Erlaubnis (§13) + +GNU Lesser General Public Licence (LGPL), 04.04.2022, 17:56:21 +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +GNU LGPL = GNU GPL + Erlaubnis zum Linken mit nicht-freier (proprietärer) Software + +Strategische Entscheidung, z.B. in Konkurrenzsituation zu nicht-freier Bibliothek +(Beispiel: GTK in Konkurrenz zu z.B. MSFC) + +Früher: "Library GPL" +Achtung: Das bedeutet nicht, daß die LGPL für Bibliotheken automatisch +"die richtige Lizenz" ist, siehe: https://www.gnu.org/licenses/why-not-lgpl.html