From c756c1ecf3792f0297050683e49dfafc7a213b5a Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: Peter Gerwinski <peter.gerwinski@hs-bochum.de>
Date: Mon, 4 Apr 2022 18:02:34 +0200
Subject: [PATCH] Notizen 4.4.2022

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 20220321/nit-20220321.txt                    |   6 +-
 bs-20220328.txt => 20220328/nit-20220328.txt |   0
 20220404/nit-20220404.txt                    | 233 +++++++++++++++++++
 3 files changed, 236 insertions(+), 3 deletions(-)
 rename bs-20220328.txt => 20220328/nit-20220328.txt (100%)
 create mode 100644 20220404/nit-20220404.txt

diff --git a/20220321/nit-20220321.txt b/20220321/nit-20220321.txt
index 105d1cf..4a2a873 100644
--- a/20220321/nit-20220321.txt
+++ b/20220321/nit-20220321.txt
@@ -20,12 +20,12 @@ Software und Urheberrecht, 19.04.2021, 11:17:41
     - Deutschland: Recht greift automatisch
        - 1837 eine zehnjährige Schutzfrist seit Erscheinen des Werkes
        - 1845 auf 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert
-       - 1886 auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert (Berne-Übereinkunft)
+       - 1886 auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert (Berner Übereinkunft)
        - 1965 auf 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert, Recht auf Privatkopie
     - GB bis 1956: Registrierung erforderlich
     - USA
        - bis 1978: Registrierung erforderlich
-       - 1886: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers (Berne-Übereinkunft)
+       - 1886: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers (Berner Übereinkunft)
        - 1976: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 75 Jahre nach Erscheinen bei Firmen
        - 1998: 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 120 Jahre nach Erscheinen bei Firmen
       --> immer so, daß Micky Maus gerade noch unter das Urheberrecht fällt
@@ -35,7 +35,7 @@ Software und Urheberrecht, 19.04.2021, 11:17:41
       https://en.wikipedia.org/wiki/Open_Letter_to_Hobbyists
     - 1994: TRIPS-Abkommen
        - Urheberrecht: mindestens 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers
-       - Artikel 10: Software unterliegt der Berne-Übereinkunft
+       - Artikel 10: Software unterliegt der Berner Übereinkunft
          https://en.wikipedia.org/wiki/TRIPS_Agreement
          (Software = Literatur)
 
diff --git a/bs-20220328.txt b/20220328/nit-20220328.txt
similarity index 100%
rename from bs-20220328.txt
rename to 20220328/nit-20220328.txt
diff --git a/20220404/nit-20220404.txt b/20220404/nit-20220404.txt
new file mode 100644
index 0000000..9c69ffd
--- /dev/null
+++ b/20220404/nit-20220404.txt
@@ -0,0 +1,233 @@
+Software und Urheberrecht, 19.04.2021, 11:17:41
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+ - Vorab: Sprache ist wertend!
+    - Der Begriff "Geistiges Eigentum" impliziert, daß bestimmte Einschränkungen,
+      insbesondere in der Nutzbarkeit von Software, gewünscht sind.
+      Aber: Einschränkungen mindern den Nutzen für die Menschheit.
+    - Problem: Entwicklungsarbeit muß bezahlt werden.
+      Ist GNU/Linux schlechter als MS-Windows?
+      --> Lock-In-Effekt, Interoperabilität, DRM
+          "Dasselbe machen wie alle."
+
+ - Geschichte des Urheberrechts
+   https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Urheberrechts
+    - Urheberrecht = Recht auf kommerzielle Verwertung
+    - Copyright != Urheberrecht
+      https://www.gnu.org/philosophy/categories.de.html: Anmerkungen
+    - Problem, das es zu lösen gilt: Person A hat die Arbeit, Person B den Gewinn
+      Das Problem bestand nicht, solange der Nachahmer von der Größenordnung her
+      genausoviel Arbeit hat wie der ursprüngliche Autor (Rechteinhaber).
+    - Deutschland: Recht greift automatisch
+       - 1837 eine zehnjährige Schutzfrist seit Erscheinen des Werkes
+       - 1845 auf 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert
+       - 1886 auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert (Berner Übereinkunft)
+       - 1965 auf 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert, Recht auf Privatkopie
+    - GB bis 1956: Registrierung erforderlich
+    - USA
+       - bis 1978: Registrierung erforderlich
+       - 1886: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers (Berner Übereinkunft)
+       - 1976: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 75 Jahre nach Erscheinen bei Firmen
+       - 1998: 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 120 Jahre nach Erscheinen bei Firmen
+      --> immer so, daß Micky Maus gerade noch unter das Urheberrecht fällt
+    - Mickey Mouse Protection Act
+      https://en.wikipedia.org/wiki/Copyright_Term_Extension_Act
+    - Bill Gates (1976): Open Letter to Hobbyists
+      https://en.wikipedia.org/wiki/Open_Letter_to_Hobbyists
+    - 1994: TRIPS-Abkommen
+       - Urheberrecht: mindestens 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers
+       - Artikel 10: Software unterliegt der Berner Übereinkunft
+         https://en.wikipedia.org/wiki/TRIPS_Agreement
+         (Software = Literatur)
+
+ - Aktuelle Situation in Deutschland
+    - https://www.urheberrecht.de/software/
+    - Schöpfungshöhe
+
+ - Sperrung des Gutenberg Project
+   https://de.wikipedia.org/wiki/Project_Gutenberg#Sperrung_in_Deutschland
+
+ - Richard Stallman (1985): GNU Manifesto
+   https://www.gnu.de/
+
+ - DMCA:
+   --> nächste Woche
+
+Diskussion, 21.03.2022, 18:39:34
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+PL: Wettbewerbsvorteile sind wichtig für die Industrie.
+    Beispiel: Microsoft Office
+    Beispiel: Automobil-Hardware und -Software wird aufwendig entwickelt.
+    Wenn die Konkurrenz das einfach kopieren kann, hat niemand mehr einen
+    Wettbewerbsvorteil. --> Investitionen lohnen sich nicht.
+
+PG: Mögliche Lösung: Copyleft.
+    Wer eine fertige Lösung nutzt und modifiziert, ist verpflichtet, die
+    Modifikationen unter die gleiche Lizenz zu stellen.
+    (Realisiert in der GNU GPL)
+    A: aufwendige Entwicklung
+    B: übernimmt die Entwicklung, spart Entwicklungskosten
+       Wenn B weiterentwickelt, hat A ein Recht auf die Weiterentwicklung
+    Anderer Aspekt: Qualitätsunterschiede beim Service
+    Zahlen für den Service, nicht für die Erlaubnis der Benutzung
+
+Die GNU General Public License, 28.03.2022, 18:35:08
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+Inspiration zu dem Wort "Copyleft":
+"Copyleft - all rights reversed"
+
+Copyleft, 04.04.2022, 15:15:34
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+Anreiz zur Offenlegung der eigenen Quelltexte:
+Wer offenlegt, darf den allgemeinen Pool existierender Softwware mitnutzen.
+
+DMCA und vergleichbare Umgehungsverbote, 04.04.2022, 15:21:16
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+Umsetzung des WIPO-Urheberrechtsvertrags von 1996
+USA: DMCA (1998)
+EU: Richtlinie 2001/29/EG
+
+DRM-System: "Kopierschutz"
+ - DRM = Digital Rights Management (Richard Stallman: "Digital Restriction Management")
+ - technische Maßnahmen zur Regelung des Verhaltens der Nutzer digitaler Werke
+ - insbesondere: Verhindern des Kopierens ("Kopierschutz")
+
+Gesetze (USA 1998, Deutschland 2002):
+Das Umgehen derartiger technischer Maßnahmen ist illegal.
+Ziel: illegales Kopieren verhindern, legale Nutzung ermöglichen
+Praxis: legale Nutzung wird behindert; illegales Kopiren ist weiterhin möglich
+
+Beispiel: DVD
+"Kopierschutz": Content Scramble System (CSS), 1996 entwickelt
+ - Inhalt der DVD verschlüsseln
+ - Der Schlüssel befindet sich mit auf der DVD.
+ - Der Algorithmus wird geheimgehalten.
+ - Wer Software oder Hardware zur Nutzung von DVDs anbieten möchte,
+   bekommt den Algorithmus nur dann, wenn er vertraglich zusichert,
+   diesen nicht weiterzugeben und kein Kopieren zu ermöglichen.
+ - Normale DVD-Rohlinge werden so hergestellt, daß es nicht möglich ist,
+   dort den Schlüssel zu speichern. --> Zusatzaufwand, wird nicht immer gemacht
+ - DMCA und vergleichbare Gesetze verbieten es, derartige Maßnahmen
+   zu umgehen.
+--> Illegales Kopieren wird illegal
+    (Das war es vorher auch schon.),
+    aber nicht erschwert.
+    Für ein industrielles illegales Kopieren wird die DVD nicht ausgelesen,
+    sondern 1-zu-1 kopiert - inklusive "Kopierschutz".
+--> Legales Abspielen der DVD mit freier und/oder selbstgeschriebener Software
+    wird illegal und technisch erschwert.
+
+ - 1999 wurde der "Kopierschutz" von einem 16jährigen Schüler geknackt.
+--> dadurch möglich, (legal erworbene) DVDs mit beliebiger Software abzuspielen,
+    aber gesetzlich verboten
+
+ - 2003: Urheberrechtsreform in Deutschland
+   PG: Brief an die Justizministerin: Abspielen wird illegal; illegales Kopieren
+       bleibt möglich. Was soll das?
+   Antwort: Kaufen Sie sich ein DVD-Abspielgerät!
+
+ - politische Reaktionen: Demonstrationen, z.B.:
+    - Quelltext der Umgehungs-Software ("DeCSS") als Lied veröffentlicht,
+      auf T-Shirts, als dramatische Lesung
+    - illegale Primzahl:
+      https://de.wikipedia.org/wiki/Illegale_Primzahl
+
+ - Reaktion der Autoren freier Software zum Abspielen von DVDs:
+    - Software entsteht erst beim Endverbraucher
+      --> eventuelle Klagen nicht gegen 1 Autor, sondern gegen sämtliche Benutzer
+    - Gesetzeslücke: Verbot, einen "wirksamen Mechanismus" zu umgehen
+      --> Den Schlüssel raten. Wenn das gelingt, ist der Algorithmus unwirksam.
+      --> Der Schlüssel hat nur 40 Bit --> leicht zu raten
+    - §3 GNU GPL
+      Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen
+      ["Kopierschutz"-]Mechanismus' [...] betrachtet werden [...].
+      --> Verbot, GPL-Software als "Kopierschutz" zu verwenden.
+
+Weitere Auswirkungen:
+ - Druckerpatronen mit "Intelligenz" ausstatten, um ein Nachfüllen
+   sowie Konkurrenz durch Fremdhersteller zu verhindern
+   --> Aufwendige Technik und Gesetze verhindern Nachhaltige Nutzung
+   --> Kreislaufwirtschaftsgesetz (2008), §23 (2) 1:
+       Das Verhindern des Nachfüllens widerspricht der Produktverantwortung.
+       https://de.wikipedia.org/wiki/Kreislaufwirtschaftsgesetz
+       https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__23.html
+       https://de.wikipedia.org/wiki/Geplante_Obsoleszenz
+ - Vergleichbares in anderen Verschleiß- und Wegwerfartikeln (z.B. Autoreifen)
+ - Streaming: jedesmal neu streamen (mit Ressourcenverbrauch), anstatt privater Kopie
+   --> Macht des Anbieters über die Endverbraucher
+
+Tivoisierung, 04.04.2022, 16:44:01
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+Auslieferung von Software als Bestandteil ("Firmware") eines
+Gebrauchsgegenstands (z.B. Waschmaschine)
+
+Die GNU GPL, Version 3, erfordert in §6, 2. Hälfte, daß der Benutzer diese
+Software modifizieren darf.
+
+Die GNU GPL, Version 2, enthält keine derartigen Erfordernisse.
+Der Linux-Kernel steht unter Version 2 der GNU GPL.
+--> Umgehung der GNU GPL wird möglich.
+    Tivoisierung (von TiVo, Festplatten-Set-Top-Box)
+
+Kontroverse:
+ - Linus Torvalds u.a. finden das in Ordnung.
+ - Richard Stallman u.a. finden das nicht in Ordnung.
+
+PL: Unveränderliche Firmware im Sinne von Endbenutzern:
+    Veränderliche Firmware bedeutet, man muß dem Anbieter vertrauen,
+    daß er die Firmware nicht manipuliert hat (z.B. Hintertür in Router).
+    --> Endbenutzer muß selbst flashen, um sicher zu sein,
+        was nicht immer zumutbar ist
+
+PG: Wenn eine unveränderliche Firmware bereits eine Hintertür hat
+    (z.B. durch Programmierfehler), möchte ich als Endbenutzer die
+    Möglichkeit eines Upgrade haben.
+
+--> Das ist Aufgabe des Herstellers.
+
+--> Was, wenn der Hersteller das nicht macht?
+    Was, wenn der Hersteller nicht mehr existiert?
+
+--> Möglicher Kompromiß:
+    Es muß leicht feststellbar sein, ob die Firmware vom Hersteller stammt
+    oder modifiziert wurde.
+
+--> Problem: Eine kryptographische Software, die dies prüft und ebenfalls
+    unter GNU GPL steht, wäre ebenfalls austauschbar.
+
+--> Lösung: Dieser Teil der Software steht in einem nicht überschreibbarem
+    Bereich (ROM, z.B. mit Fuses).
+    Insbesondere: Dieser Teil der Software enthält den öffentlichen Schlüssel
+    des Herstellers.
+
+GNU Affero General Public Licence (AGPL), 04.04.2022, 17:32:15
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+GNU Affero GPL = GNU GPL + zusätzliche Anforderung:
+
+  Wenn die Benutzung der Software über ein Netzwerk erfolgt,
+  haben die Benutzer ein Recht auf den Quelltext.
+
+Wichtig insbesondere für Nutzung über Web-Interface
+
+Beispiel: dudle
+https://www.cvh-server.de/umfragen
+Quelltext herunterladbar
+
+Warum?
+ - Ohne diese zusätzliche Anforderung: Umgehung der GNU GPL
+   Software läuft auf fremden Server,
+   Endbenutzer sind auf Betreiber des Servers angewiesen
+ - Es wird möglich, die Software auf eigenen Servern zu betreiben.
+
+Problem: Mitbenutzung von GPL-Quelltext in AGPL-Software ist nicht erlaubt.
+Lösung: Explizite Erlaubnis (§13)
+
+GNU Lesser General Public Licence (LGPL), 04.04.2022, 17:56:21
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+GNU LGPL = GNU GPL + Erlaubnis zum Linken mit nicht-freier (proprietärer) Software
+
+Strategische Entscheidung, z.B. in Konkurrenzsituation zu nicht-freier Bibliothek
+(Beispiel: GTK in Konkurrenz zu z.B. MSFC)
+
+Früher: "Library GPL"
+Achtung: Das bedeutet nicht, daß die LGPL für Bibliotheken automatisch
+"die richtige Lizenz" ist, siehe: https://www.gnu.org/licenses/why-not-lgpl.html
-- 
GitLab