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Commit 1551113c authored by Peter Gerwinski's avatar Peter Gerwinski
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Notizen 8.5.2023

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../common/GNU-GPL-3
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Themen, 24.04.2023, 12:23:42
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:) Definition: Nachhaltigkeit
:) Hardware-Nachhaltigkeit
:) Software-Nachhaltigkeit
o Rechtliche Aspekte in der IT
o Urheberrecht: Software-Lizenzen
o Urheberrecht: sonstige Rechte (z.B. DRM - Digital Rights/Restriction Management)
* Blick in den Gesetzestext
* Patentrecht
* sonstige Rechte (z.B. Upload-Filter, Leistungsschutzrecht)
- Software-Lieferkette (Software Supply Chain):
Dauerhafte sichere Nutzung von Software
- Qualitätssicherung
- Software-Sicherheit
- Datenschutz
- Rechtssicherheit (Beispiel: ChatGPT, LLaMA)
Material:
- Software Bill of Materials:
https://www.heise.de/select/ix/2022/10/2204811275955203113
(generelles Konzept),
https://www.heise.de/select/ix/2023/4/2232111494480994748
(Tools zur Analyse von Projekten)
- https://en.wikipedia.org/wiki/LLaMA
- Aktuelles
- In den Nachrichten
- Umweltverschmutzung: https://www.heise.de/-8989454
- KI und Freie Software:
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/kuenstliche-intelligenz-es-rollt-ein-tsunami-auf-uns-zu-kolumne-stoecker-a-2410efbd-ab92-4c09-9cde-7d66ab4629c9
- KI und Urheberrecht: https://www.heise.de/-8984836
- Manipulation von Demonstrationen und deren Erkennung:
https://www.spiegel.de/ausland/news-zum-russland-ukraine-krieg-das-geschah-in-der-nacht-zu-montag-8-mai-a-5bce44e1-891c-4b2c-9773-9b4887c0392f
- Chatkontrolle
- Umgang mit Gesundheitsdaten
- KI-Modelle (Beispiel: ChatGPT, LLaMA)
- Effiziente Ausnutzung von Hardware
- Cloud
- Gemeinschaftliches Hosting
- Datenformate (Beispiel: Vektor- und Pixelgrafik)
- Nachhaltige Benutzerschnittstellen
- Konfigurationsmöglichkeiten und Standardeinstellungen
- CLI/GUI, Skriptfähigkeit
GNU GPL: zu §6: Überlassung in Nicht-Quelltext-Form, 08.05.2023, 12:37:52
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- A verbreitet eine Software unter GNU GPL.
- A gibt B das Binary.
A gibt B anstelle des Quelltexts ein Dokument,
gegen dessen Vorlage man den Quelltext bekommt.
Dieses Dokument muß mindestens 3 Jahre lang gültig sein.
- B gibt C eine Kopie des Dokuments.
- C zeigt A die Kopie des Dokuments.
Bekommt C von A den Quelltext?
--> Ja. Der Sinn der Sache ist, daß jeder, der legitim das Binary besitzt,
auch Zugriff auf den Quelltext hat.
- Verlängert sich die Gültigkeit des Dokuments dadurch,
daß B es an C weitergibt?
--> Nein, denn das wäre für A unzumutbar.
Aber: B kann sich von A den Quelltext holen
und dann selbst ein entsprechendes Dokument ausstellen.
- Darf A von B für die Software (Binary + Dokument) Geld verlangen?
--> Ja.
- Darf B von C für die Software (Binary + Kopie des Dokuments) Geld verlangen?
--> Nein.
- Darf B von C für die Software (Binary + neues Dokument) Geld verlangen?
--> Ja.
Backups?
- A nutzt GPL-Software in Binärform, hat aber selbst nicht den Quelltext.
- Ist das überhaupt zulässig?
--> Ja, denn die GPL regelt nur das Weitergeben.
- B bietet A eine Backup-Möglichkeit an.
A speichert die Binär-Software in Bs Backup.
- Muß nun B dafür sorgen, daß im Backup auch die Quelltexte liegen?
--> Wahrscheinlich nicht, denn das Backup fällt nicht unter "Weitergabe"
und damit wahrscheinlich nicht unter das Urheberrecht.
(Vgl. Definition "propagate".)
Software-Patente, 08.05.2023, 13:13:30
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Urheberrecht Patent
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greift automatisch muß beantragt werden
gilt bis 70 Jahre nach dem Tod gilt max. 20 Jahre
gilt für konkrete Schöpfung gilt für eine Idee (Erfindung, Verfahren)
"Reinraum-Implementierung" möglich "Reinraum-Implementierung" nicht möglich
gilt auch für Software (TRIPS) gilt nicht für Software (Art. 52 EPÜ)
Art. 52 EPÜ: Es gibt keine Patente auf "Programme für Datenverarbeitungsanlagen".
Situation 2002: Das Europäische Patentamt (EPA) hatte ca. 30000 Software-Patente erteilt.
--> Diese 30000 Patente widersprechen geltendem Recht.
--> Konsequenz: Wir müssen das Gesetz ändern, damit die Patente gültig werden.
--> Protest von Betroffenen (Software-Entwickelnde)
2005: finale Abstimmung im EU-Parlament über den Gesetzentwurf
--> mit 3/4-Mehrheit abgelehnt
--> :-)
GNU GPL: zu §11: Patente, 08.05.2023, 15:20:04
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Wer zu der GPL-Software beiträgt
und an den eigenen Beiträgen Patentrechte hat,
gewährt allen, die die Software nutzen, auch eine Patentlizenz.
Diese Patentlizenz darf die unter der GNU GPL gewährten Rechte
nicht einschränken.
Apache-Lizenz 2.0: dasselbe und zusätzlich:
Wer in Zusammenhang mit der Software jemand anderen bzgl. Patentverletzung verklagt,
verliert seine eigenen Patentlizenzen.
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