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Nachhaltige Informationstechnologie
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Peter Gerwinski
Nachhaltige Informationstechnologie
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4ec20aea
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4ec20aea
authored
Jun 7, 2021
by
Peter Gerwinski
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4ec20aea
Die EU-Urheberrechtsdirektive von 2019, 10.05.2021, 14:03:29
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
https://copyrightframework.eu/
Diensteanbieter wie Plattformen für die Entwicklung und Verbreitung von
quelloffener Software, nicht gewinnorientierte bildungsbezogene und
wissenschaftliche Archive sowie nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien
sollten ebenfalls von der Begriffsbestimmung von Diensteanbietern für das
Teilen von Online-Inhalten ausgenommen sein.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L0790
„Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ bezeichnet den
Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, bei dem der Hauptzweck
bzw. einer der Hauptzwecke darin besteht, eine große Menge an von seinen
Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen
Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu
verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert und zum Zwecke
der Gewinnerzielung bewirbt.
Anbieter von Diensten, etwa nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien,
nicht gewinnorientierte bildungsbezogene und wissenschaftliche Repositorien,
Entwicklungs- und Weitergabeplattformen für quelloffene Software, Anbieter
elektronischer Kommunikationsdienste im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/1972,
Online-Marktplätze, zwischen Unternehmen erbrachte Cloud-Dienste sowie
Cloud-Dienste, die ihren Nutzern das Hochladen von Inhalten für den
Eigengebrauch ermöglichen, sind keine Diensteanbieter für das Teilen
von Online-Inhalten im Sinne dieser Richtlinie.
Was ist "Gewinnerzielung"?
- Eingeblendete Werbung
- Bitte um Spende
Ausnahmen für
- Wikipedia o.ä.
- nicht gewinnorientierte Bildung und Wissenschaft (z.B. für BO, nicht für FOM)
- GitLab, GitHub o.ä.
- Ebay o.ä.
- Cloud-Dienste für Eigengebrauch
Umsetzung in deutsches Recht
Artikel 3, §4: Lizenzerwerb
!!! Es genügt, eine Lizenz bei der VG Wort zu erwerben; damit sind weltweit
alle urheberrechtlichen Ansprüche derer angeboten, die sich durch die
VG Wort vertreten lassen.
!!! Es ist zulässig, anzunehmen daß sich _alle_ Rechteinhaber durch die
VG Wort vertreten lassen.
[citation needed]
Kanzlei für Medienrecht setzt sich gegen Artikel 17 der Richtlinie ein:
https://www.youtube.com/watch?v=YHtyKcmpyjI
Absatz 2.1: Nicht vorgesehene Nutzung fällt möglicherweise nicht unter
"offensichtlich in mehr als geringfügigen Mengen"
§7 (1): Verpflichtung, Upload-Filter einzusetzen
§7 (2): Verbot, Upload-Filter einzusetzen
Und-Verknüpfung: Verbot, Online-Plattformen zu betreiben
Ausnahmen für
- Wikipedia o.ä.
- nicht gewinnorientierte Bildung und Wissenschaft (z.B. für BO, nicht für FOM)
- GitLab, GitHub o.ä.
- Ebay o.ä.
- Cloud-Dienste für Eigengebrauch
- Streaming (Es müssen abgeschlossene Werke sein.)
- selbst hosten (virtuelle Server anbieten)
- Nicht-Öffentliches
§7 (4): Startup-Unternehmen
nur über 5 Millionen durchschnittliche monatliche unterschiedliche Besucher
Startup := höchstens 3 Jahre alt && höchstens 10 Millionen EUR
§7 (5): "Es wird widerleglich vermutet, dass kleine Diensteanbieter (§ 2 Absatz 3)
im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nach Absatz 1
verpflichtet sind."
!!! Dies ist ein Gesetzestext! Wieso "vermuten" die etwas???
--> Die Gerichte sollen entscheiden - "case law".
§9: Öffentliche Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen
Geringfügige Nutzung:
IT-Trends #14 | URHEBERRECHTSREFORM in Deutschland: Hacks dagegen
https://www.youtube.com/watch?v=vX4VXuH5bPc
Open-Source-Upload-Filter für Audio-Dateien: https://acoustid.org/chromaprint
https://www.heise.de/-4351558.html
Leistungsschutzrecht, 17.05.2021, 11:53:01
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Artikel 15 (ehemals 11) der Richtlinie
Zusätzliche Rechte an Nachrichten (zusätzlich zum Urheberrecht)
Sobald es über “individual words or very short extracts of a press
publication” hinausgeht, ist eine zusätzliche Lizenz erforderlich -
selbst dann, wenn das Urheberrecht diese noch nicht verlangen würde.
Bereits eine Überschrift kann darunter fallen.
Argument: Zuverlässiger Journalismus kostet
und soll auf diese Weise finanziert werden.
Gegenargument: Wenn Links zu zuverlässigen Nachrichtenquellen Geld kosten,
werden Webseitenbetreiber verstärkt weniger zuverlässige Nachrichtenquellen
verlinken. --> Vorteil der "Fake News" gegenüber echtem Journalismus
Argumentation:
- Offener Brief von Journalismuswissenschaftlern:
https://www.ivir.nl/academics-against-press-publishers-right/
Wenn das Teilen von Qualitätsjournalismus schwieriger ist
als das Teilen von Fake News,
führt dies dazu, daß verstärkt Fake News geteilt werden.
? Wird das Gesetz dazu führen,
daß das Teilen von Qualitätsjournalismus schwieriger ist
als das Teilen von Fake News?
--> Wenn nicht, brauchen wir das Gesetz nicht.
Das Gesetz dient ja genau dazu, das Teilen von Qualitätsjournalismus
mit Lizenzkosten zu belegen.
Die Qualitätsjournalismusverlage könnten sich z.B. freiwillig dafür
entscheiden, das Teilen ihrer Artikel der breiten Öffentlichkeit zu
erlauben und ausschließlich von großen Plattformen Lizenzgebühren zu
verlangen.
Ähnliche Gesetz waren bereits in Deutschland und in Spanien in Kraft:
- https://uebermedien.de/tag/leistungsschutzrecht/
- https://uebermedien.de/36676/luegen-fuers-leistungsschutzrecht-jetzt-auch-von-dpa/
- https://t3n.de/news/artikel-15-leistungsschutzrecht-urheberrecht-1152345/
- https://t3n.de/news/leistungsschutzrecht-einnahmen-kosten-820782/
- https://twitter.com/Senficon/status/1103580183934713857
Dies führte zu
- Verlusten bei den Nachrichtenanbietern
- und einer Stärkung der marktführenden Suchmaschinenbetreiber.
Rechte der Urheber*innen, 17.05.2021, 14:07:55
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Total Buyout": weiterhin möglich
- https://www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details/neues-urhebervertragsrecht.html#totalbuyout
- https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__40a.html
Absatz 4 besagt: Absatz 1 bis 3 können durch Vereinbarungen außer
Kraft gesetzt werden.
Software-Patente, 17.05.2021, 14:15:56
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
sigint09 bis einschließlich: "Warum wollen wir keine Software-Patente?"
Hochschulangehörige sind verpflichtet, Diensterfindungen zu melden:
https://www.hochschule-bochum.de/forschung-praxis/beratung-foerderung/erfindungen-schutzrechte/
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4ec20aea
Software-Patente, 31.05.2021, 12:49:17
======================================
Anleitung zur Patentrecherche:
https://swpat.gnu.de/patentrecherche.de.html
RSA, 31.05.2021, 12:49:57
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Mathematik dahinter: Chinesischer Restsatz
vmtl. im 3. Jahrhundert aufgestelt
1247 wiederveröffentlicht
1983 patentiert, Patent gültig bis 21.9.2000
1999: Projekt "Freie Software und IT-Sicherheit"
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Ziel: Deutsche sollen unknackbar verschlüsseln können.
Vorgehensweise:
:) schreibe Verschlüsselungs-Software als Freie Software
--> GNU Privacy Guard (GnuPG, GPG) von Werner Koch, Düsseldorf
:) unknackbar
:( kompatibel zu existierender Software: PGP, Version 2
PGP2 verwendet RSA und IDEA. Beide Algorithmen sind patentiert.
Patent-Lizenzen für Freie Software werden nicht erteilt.
--> Kompatibilität nicht möglich
Bedingungen für Patent-Lizenz:
- Verwendung einer vorgeschriebenen Bibliothek
--> enthält Fehler --> knackbar
- Lizenzierung pro ausgelieferte Installation
--> bei Freier Software nicht möglich
:? einfach zu bedienen
Software-Ergebnis:
:) GnuPG
:) Bibliotheken zur Verwendung von GnuPG
:) Plug-Ins (z.B. GpgOE(?)) und sonstige Werkzeuge (z.B. GPA)
zur Verwendung von GnuPG
:) E-Mail-Roboter "adele" zum Testen von Verschlüsselung
Gesellschaftliches Ergebnis:
- GnuPG konnte nicht kompatibel zu PGP2 sein,
sondern nur zu PGP5 (inkompatibel zu PGP2).
- PGP2 war weit verbreitet.
Pionier-Anwender blieben bei PGP2, weil PGP5 inkompatibel zu PGP 2 ist.
Existierende PGP2-Schlüssel konnten in GnuPG nicht verwendet werden.
--> Geringe Akzeptanz bei Pionier-Anwendern
--> GnuPG verbreitete sich nur sehr langsam.
Aktuelle Entwicklungen:
- https://www.golem.de/news/libgcrypt-warnung-vor-schwerem-fehler-in-gnupg-kryptobibliothek-2101-153771.html
- https://www.golem.de/news/verschluesselung-gpg-muss-endlich-weg-2102-153820.html
- https://twitter.com/tqbf/status/1355176541139972098
- Thunderbird verwendet RNP statt GnuPG: https://github.com/rnpgp/rnp
Lizenz: Apache 2.0, BSD 2-Clause, BSD 3-Clause
Projektidee, 31.05.2021, 13:05:16
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
adele überarbeiten
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