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Commit 75531396 authored by Peter Gerwinski's avatar Peter Gerwinski
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GNU GPL und weitere Notizen 24.4.2023

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../common/GNU-GPL-3
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...@@ -6,7 +6,7 @@ Themen, 24.04.2023, 12:23:42 ...@@ -6,7 +6,7 @@ Themen, 24.04.2023, 12:23:42
o Rechtliche Aspekte in der IT o Rechtliche Aspekte in der IT
o Urheberrecht: Software-Lizenzen o Urheberrecht: Software-Lizenzen
* Urheberrecht: sonstige Rechte (z.B. DMCA) * Urheberrecht: sonstige Rechte (z.B. DRM - Digital Rights/Restriction Management)
* Patentrecht * Patentrecht
* sonstige Rechte (z.B. Upload-Filter, Leistungsschutzrecht) * sonstige Rechte (z.B. Upload-Filter, Leistungsschutzrecht)
...@@ -56,3 +56,115 @@ Aspekte bzgl. Treiberentwicklung, Echtzeit- und Betriebssysteme: ...@@ -56,3 +56,115 @@ Aspekte bzgl. Treiberentwicklung, Echtzeit- und Betriebssysteme:
- "Grafiktreiber" für Diagramme in PDF-Dateien - "Grafiktreiber" für Diagramme in PDF-Dateien
- betriebssystemunabhängige Software - betriebssystemunabhängige Software
- Client- und Server-seitiger Einsatz möglich - Client- und Server-seitiger Einsatz möglich
Software-Lizenzen (Fortsetzung), 24.04.2023, 13:08:44
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Struktur der GNU GPL (Version 3):
- Vorwort
- §0: Definitionen
- §1: Definition "Quelltext"
- §2: Grundlegende Genehmigungen
- §3: Schutz von Anwenderrechten vor Umgehungsverbotgesetzen
- §4: Überlassung unveränderter Kopien
- §5: Überlassung veränderter Quelltextversionen
- §6: Überlassung in Nicht-Quelltext-Form
- §7: Zusätzliche Bedingungen
- §8: Aufkündigung
- §9: Annahme der Lizenz keine Voraussetzung für den Besitz von Kopien
- §10: Automatische Lizenzierung nachgeordneter Anwender
- §11: Patente
- §12: Keine Preisgabe der Freiheit Dritter
- §13: Nutzung zusammen mit der GNU Affero General Public License
- §14: Überarbeitungen dieser Lizenz
- §15: Gewährleistungsausschluß
- §16: Haftungsbegrenzung
- §17: Interpretation von §§ 15 und 16
- Nachwort: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme anwenden können
Zu §3: Schutz von Anwenderrechten vor Umgehungsverbotgesetzen, 24.04.2023, 14:19:53
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DRM = (offiziell) Digital Rights Management - Digitale Rechteverwaltung
(FSF) Digital Restriction Management - Digitale Rechteminimierung
"Kopierschutz"
~~~~~~ - positiv belegtes Wort. Tatsächlich: Kopiersperre
Adblock Plus: Kunden generierten keine Werbeeinnahmen
--> Klage der Webseitenbetreiber: RTL, Pro7-Sat1-Media, SZ
--> BGH: ist okay (Instanzen dazwischen: nicht okay)
Historisch (in Deutschland vor 2003, in den USA vor 1996):
- Technisches Katz-und-Maus-Spiel
- Recht: Es geht nicht um den Kopierschutz, sondern um das Urheberrecht.
Digital Millenium Copyright Act (DMCA, USA, 1996)
- Es ist illegal, funktionierenden "Kopierschutz" zu umgehen, egal zu welchem Zweck.
- Es ist illegal, "Kopierschutz"umgehungssoftware zu verbreiten.
(Hintergrund: bis dahin wurde in der Unterhaltungsindustrie vor allem analog
(verlustbehaftet) kopiert. Ab ca. 1996: digitale (verlustfreie) Kopien)
(Verlust beim Kopieren digitaler Daten: https://en.wikipedia.org/wiki/Data_degradation)
--> Proteste dagegen: Software-Quelltext gesungen, auf T-Shirts, in Bildern versteckt,
dramatische Lesung, illegale Primzahl
--> Anwendungen: Druckerpatrone mit Mikrocontroller.
Wenn man Tinte nachfüllt, verhindert der µC, daß man die Patrone weiter nutzen kann.
--> Einsatz von High-Tech, um Recycling zu verhindern oder zu monopolisieren
--> Anti-Nachhaltigkeit
Urheberrechtsreform (Deutschland, 2003)
- Es ist illegal, funktionierenden "Kopierschutz" zu umgehen, egal zu welchem Zweck.
- Es ist illegal, "Kopierschutz"umgehungssoftware zu verbreiten.
Persönliches Beispiel: gekaufte DVDs
- Urheberrechtsreform --> Abspielen mit freier Software nicht mehr legal,
denn dafür müßte man den "Kopierschutz" (tatsächlich: Abspielsperre) umgehen.
(Kopieren hingegen wäre legal, denn dafür braucht man den "Kopierschutz"
nicht zu umgehen.)
Funktionsweise des "Kopierschutzes" Content Scrambling System (CSS):
- Der Inhalt einer DVD ist verschlüsselt.
- Der Schlüssel ist mit auf der DVD gespeichert.
- Der Algorithmus ist geheim.
- Wer den Algorithmus wissen will, muß vertraglich zusichern,
daß seine Software kein Kopieren der DVD ermöglicht.
Nach 3 Jahren: Algorithmus geknackt (von einem 16jährigen Schüler; Software: DeCSS)
- Anfrage beim Justizministerium
--> Bitte einen Hardware-DVD-Abspieler kaufen.
- Aktuelle Situation bei DVDs:
- Die CSS-Verschlüsselung verwendet 40-Bit-Schlüssel.
- Anstatt den "Kopierschutz" zu umgehen: alle 2^40 Schlüssel durchprobieren
--> Beim Abspielen einer DVD beweise ich, daß der Kopierschutz nicht funktioniert.
--> Abspielen ist legal.
- Aktuelle Situation bei Streaming-Diensten:
- Nutzung von Streaming-Diensten mit freier Software ist teilweise möglich,
wird aber rechtlich und technisch angegriffen.
--> Technisches und juristisches Katz-und-Maus-Spiel
- GNU GPL, Version 3, §3: Protecting Users' Legal Rights From Anti-Circumvention Law.
No covered work shall be deemed part of an effective technological measure [...]
--> GPL-Software zählt niemals als "funktionierender Kopierschutz".
Zu §6: 'A "User Product" ...': Tivoisierung, 24.04.2023, 15:11:36
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Ausnahme für eingebettete Systeme: Wenn man die Software ÜBERHAUPT
NICHT ändern kann, braucht in den "Installation Instructions"
auch kein Quelltext beizuliegen.
[...] But this requirement does not apply
if neither you nor any third party retains the ability to install
modified object code on the User Product (for example, the work has
been installed in ROM).
Sobald hingegen ein Firware-Upgrade o.ä. möglich ist,
muß auch der Quelltext beiliegen.
Corresponding Source conveyed, and Installation Information provided,
in accord with this section must be in a format that is publicly
documented (and with an implementation available to the public in
source code form), and MUST REQUIRE NO SPECIAL PASSWORD OR KEY for
unpacking, reading or copying.
(Es ist hingegen zulässig, daß die Garantie beim Modifizieren der
Software verfällt.)
Beispiel: Set-Top-Box "TiVo"
- https://de.wikipedia.org/wiki/Tivoisierung
- enthält Software unter GPL (Version 2)
- verhindert es, modifizierte Software laufen zu lassen
--> Gemäß GPL 2 zulässig. --> Neuer §6 in GPL 3, um dies zu verhindern.
Zu §7: Additional Terms. 24.04.2023, 15:25:47
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"Optionen" in der GNU GPL
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