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Peter Gerwinski
Nachhaltige Informationstechnologie
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ae7e535b
Commit
ae7e535b
authored
Jun 10, 2024
by
Peter Gerwinski
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ae7e535b
Software und Urheberrecht, 27.05.2024, 10:15:27
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
GNU GPL
§11: Patents
- "Each contributor grants you a non-exclusive, worldwide, royalty-free
patent license under the contributor's essential patent claims, [...]"
--> Wer etwas Patentiertes beiträgt, muß auch das Patent für die
Nutzung der Software gemäß GPL freigegeben.
- Wer eine GPL-Software weitergibt, die von Patenten abhängt, muß
dafür sorgen, daß derjenige, der die Software bekommt, diese trotz
der Patente ebenfalls nutzen darf.
GNU LGPL: Teil-Copyleft
GNU AGPL: keine Umgehung durch Fernzugriff
cassini/home/peter/bo/2024ss/nit/20240610> cowsay "Aufgabe: Worin unterscheidet sich (a) die GNU LGPL und (b) die GNU AGPL von der GNU GPL?"
_______________________________________
/ Aufgabe: Worin unterscheidet sich (a) \
| die GNU LGPL und (b) die GNU AGPL von |
\ der GNU GPL? /
---------------------------------------
\ ^__^
\ (oo)\_______
(__)\ )\/\
||----w |
|| ||
Model: ChatGPT 4o
Prompt: Was ist der Unterschied zwischen der GPL und der L-GPL und der A-GPL?
Ergebnis:
Die GNU General Public License (GPL), die GNU Lesser General Public License
(LGPL) und die GNU Affero General Public License (AGPL) sind alle freie
Softwarelizenzen, die von der Free Software Foundation (FSF) entwickelt
wurden. Jede hat spezifische Eigenschaften und Anwendungsfälle:
GPL (GNU General Public License)
Starke Copyleft-Lizenz: Der Quellcode und alle abgeleiteten Werke müssen
unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden, wenn sie verteilt werden.
Nutzung: Typischerweise für Softwareprojekte verwendet, bei denen die
Entwickler sicherstellen möchten, dass alle Modifikationen und abgeleiteten
Werke ebenfalls frei und offen bleiben.
Weitergabe: Jeder, der die Software weitergibt, muss den Quellcode verfügbar
machen² und die gleichen Rechte an die Empfänger weitergeben.
LGPL (GNU Lesser General Public License)
Schwächere Copyleft-Lizenz: Weniger restriktiv als die GPL. Sie erlaubt es,
die Bibliothek mit proprietärer Software zu verlinken.
Nutzung: Häufig für Softwarebibliotheken verwendet, die in proprietäre
Anwendungen eingebunden werden sollen, ohne dass die gesamte Anwendung
unter die GPL gestellt werden muss.
Weitergabe: Änderungen an der LGPL-Software selbst müssen unter LGPL
veröffentlicht werden, aber der gesamte Code der proprietären Anwendung
muss nicht offengelegt werden.
AGPL (GNU Affero General Public License)
Starke Copyleft-Lizenz mit zusätzlicher Klausel: Ähnlich wie die GPL, aber mit
einer zusätzlichen Bestimmung für Netzwerkanwendungen.
Netzwerkanwendungen: Speziell für Software entwickelt, die über ein Netzwerk
(z.B. Webanwendungen) ausgeführt wird. Wenn modifizierte Versionen der Software
über ein Netzwerk verwendet werden, muss der Quellcode dieser modifizierten
Versionen³ den Benutzern zugänglich gemacht werden.
Weitergabe: Neben der Weitergabeverpflichtung wie bei der GPL, muss auch der
Quellcode zugänglich gemacht werden, wenn die Software über ein Netzwerk
bereitgestellt¹ wird.
Zusammenfassung
- GPL: Strenge Anforderungen an die Offenlegung und Weitergabe, um
sicherzustellen, dass alle Modifikationen und abgeleiteten Werke
ebenfalls frei bleiben.
- LGPL: Weniger restriktiv, erlaubt Verlinkung mit proprietärer
Software, typischerweise für Bibliotheken.⁴
- AGPL: Ähnlich der GPL, aber mit zusätzlicher Bestimmung für
Netzwerkanwendungen, um sicherzustellen, dass auch bei Nutzung
über das Netzwerk der Quellcode zugänglich gemacht wird.
¹: Korrektur: "bereitgestellt" gilt bereits für die GNU GPL.
Für die GNU AGPL genügt bereits: "genutzt".
²: Ja, aber nur derjenigen Partei, an die die Software
weitergegeben wurde. Vielleicht besser: "... muss auch
den Quelltext weitergeben."
³: Auch bei unmodifizierter Software.
⁴: Dies ist nicht falsch, aber es suggeriert implizit, daß das
Verlinken mit proprietärer Software ein wünschenswertes Ziel sei.
Weitere Lizenzen:
- CC BY-SA: Copyleft, nicht spezialisiert auf Software
- MPL: Teil-Copyleft
- BSD-Lizenzen und MIT-Lizenz: freizügige Lizenzen
- Apache-Lizenz: freizügige Lizenz, Patent-Klausel
Software-Patente
~~~~~~~~~~~~~~~~
Überblick bis 2009: https://www.peter.gerwinski.de/sigint09/
Aktuelle Entwicklung (2023): https://www.heise.de/-9069532
Die Urheberrechtsreform von 2019, 09.06.2024, 21:28:57
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
* Hintergrundinformationen: https://copyrightframework.eu/analysis.html
EU Copyright Framework - Detailed analysis of the proposed directive
Zusammenfassung: Das neue Urheberrecht bestimmt Google/YouTube
zum obersten Zensor über das europäische Internet.
* Satire: https://www.heise.de/-4351558
Urheberrechtsreform - Angriff auf den gesunden Programmiererverstand
* https://de.wikipedia.org/wiki/Elmar_Brok#Lobbyismus
Ein EU-Abgeordneter (CDU) wurde für seine Mitarbeit an der
Richtlinie mit 5000 EUR/Monat von Bertelsmann bezahlt.
* Aktuelle Situation:
- Die Richtlinie wurde verabschiedet.
- Die Umsetzung in deutsches Recht enthält - im Widerspruch zur
Richtlinie - keine Upload-Filter.
- Aktuell scheint niemand dagegen vorgehen zu wollen.
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