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Peter Gerwinski
Nachhaltige Informationstechnologie
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75d2639d
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75d2639d
authored
2 years ago
by
Peter Gerwinski
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75d2639d
Themen, 24.04.2023, 12:23:42
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
:) Definition: Nachhaltigkeit
:) Hardware-Nachhaltigkeit
:) Software-Nachhaltigkeit
:) Rechtliche Aspekte in der IT
:) Urheberrecht: Software-Lizenzen
:) Urheberrecht: sonstige Rechte (z.B. DRM - Digital Rights/Restriction Management)
:) Patentrecht
:) LGPL
:) AGPL --> ChatGPT
o sonstige Rechte (z.B. Upload-Filter, Leistungsschutzrecht)
- Aktuelles
- In den Nachrichten
- Umweltverschmutzung: https://www.heise.de/-8989454
- KI und Freie Software:
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/kuenstliche-intelligenz-es-rollt-ein-tsunami-auf-uns-zu-kolumne-stoecker-a-2410efbd-ab92-4c09-9cde-7d66ab4629c9
- KI und Urheberrecht: https://www.heise.de/-8984836
- Manipulation von Demonstrationen und deren Erkennung:
https://www.spiegel.de/ausland/news-zum-russland-ukraine-krieg-das-geschah-in-der-nacht-zu-montag-8-mai-a-5bce44e1-891c-4b2c-9773-9b4887c0392f
- Chatkontrolle
- Umgang mit Gesundheitsdaten
- KI-Modelle (Beispiel: ChatGPT, LLaMA)
- Software-Lieferkette (Software Supply Chain):
Dauerhafte sichere Nutzung von Software
- Qualitätssicherung
- Software-Sicherheit
- Datenschutz
- Rechtssicherheit (Beispiel: ChatGPT, LLaMA)
Material:
- Software Bill of Materials:
https://www.heise.de/select/ix/2022/10/2204811275955203113
(generelles Konzept),
https://www.heise.de/select/ix/2023/4/2232111494480994748
(Tools zur Analyse von Projekten)
- https://en.wikipedia.org/wiki/LLaMA
* Effiziente Ausnutzung von Hardware
- Cloud
- Gemeinschaftliches Hosting
- Datenformate (Beispiel: Vektor- und Pixelgrafik)
- Nachhaltige Benutzerschnittstellen
- Konfigurationsmöglichkeiten und Standardeinstellungen
- CLI/GUI, Skriptfähigkeit
- Kryptowährungen
GNU LGPL, 15.05.2023, 12:57:33
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
§2: Conveying Modified Versions
Wenn man die Bibliothek erweitert, die Erweiterung jedoch ein
nichttriviales Callback benötigt, um zu funktionieren, darf man
die Bibliothek weiterhin für seine Software nutzen, vorausgesetzt:
b) Die Software steht unter der GNU GPL.
oder
a) Die Erweiterung der Bibliothek muß auch ohne das
nichttriviale Callback sinnvoll funktionieren.
§3: Object Code Incorporating Material from Library Header Files
Header-Dateien darf man ohne Einschränkungen nutzen.
(Insbesondere muß man die Application nicht unter die GNU GPL stellen.)
Man muß hingegen
a) auf die Lizenz hinweisen
und
b) die Lizenz beilegen (2 Dateien: GPL und LGPL).
§4: Combined Works
d) Eine gelinkte Applikation weitergeben darf man, wenn man:
1) dynamisch linkt
oder
0) die Möglichkeit vorsieht, neu statisch zu linken.
Sinn der Sache: sicherstellen, daß man die Bibliothek noch
modifizieren (z.B. aktualisieren) kann.
e) Wenn es sich um ein eingebettetes System handelt, müssen wir
dafür sorgen, daß man auch dort die Bibliothek modifizieren kann.
Ausnahme: Dies gilt nur, wenn es überhaupt möglich ist, die Software
auf dem eingebetteten System zu modifizieren.
§5: Combined Libraries
Erweiterungen der Bibliothek stehen wieder unter der LGPL (Copyleft-Prinzip).
* Software unter der LGPL:
Beispiel: LibreOffice.
Bis 2013 Dual Licence: MPL-2.0 / GNU-LGPL-3 (und GNU-GPL-3)
Jetzt: MPL-2.0.
Details:
https://www.libreoffice.org/about-us/licenses
https://wiki.documentfoundation.org/Development/Re-Basing
Commit, in dem die Lizenz auf MPL-2.0 umgestellt wurde:
https://github.com/LibreOffice/core/commit/72e5d0c8fbedb509fccec7aa8bd03f89cda9ef6d
* Name der Lizenz
Die LGPL hieß früher "Library General Public License"
und heißt heute "Lesser General Public License".
Warum?
Warum gibt es die GNU LGPL überhaupt?
- Eigentlich ein Nachteil: Wenn das Ziel darin besteht, daß möglichst
viel Software freie Software ist, wäre eine Bibliothek unter GNU GPL
(ohne "L") besser, denn sie wäre eine Motivation, auch die eigene,
neue Software unter GNU GPL zu stellen.
- Wenn die LGPL-Bibliothek mit proprietären Bibliotheken konkurriert,
ist es hingegen sinnvoll, das Copyleft der Lizenz der Bibliothek
abzuschwächen, weil sonst eventuelle Nutzer*innen der Bibliothek
zu der proprietären Konkurrenz abwandern.
--> Die LPGL zu kreieren, war eine strategische Entscheidung.
- Die Umbenennung in "Lesser General Public License" dient dazu, das
ursprüngliche Ziel, mehr freie Software zu haben, nicht aus den Augen
zu verlieren.
"Library GPL" suggeriert, daß es grundsätzlich sinnvoll ist, Bibliotheken
unter LGPL zu stellen. Bei einer Bibliothek, die (noch) keine proprietäre
Konkurrenz hat, kann es aber vorteilhaft sein, sie unter GPL zu stellen -
selbst dann, wenn man selbst unfreie Software programmiert. (Als Autor
hat man immer ein Ausnahmerecht.)
GNU AGPL, 15.05.2023, 14:25:38
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
* Wie unterscheiden sich die GNU GPL und die GNU AGPL,
und warum wurde die GNU AGPL eingeführt?
ChatGPT:
"The GNU General Public License (GPL) and the GNU Affero General Public License
(AGPL) are both free software licenses created by the Free Software Foundation
(FSF). While they share many similarities, there is a key difference between
them:
The GPL requires that if you modify and distribute GPL-licensed software, you
must also make the source code of your modified version available to the
recipients of the software. However, if you are using the software over a
network (for example, a web application), and you modify the software for your
own use without distributing it, you are not required to make the source code
available.
The AGPL was created to close this "loophole" in the GPL. The AGPL includes an
additional provision that requires you to make the source code available even
if you are using the software over a network and have modified it for your own
use. This is sometimes called the "network copyleft" provision.
So, in summary, the main difference between the GPL and the AGPL is that the
AGPL requires you to make the source code of modified versions available to
users interacting with the software over a network, while the GPL does not."
* In welcher Weise und in welchen Richtungen sind beide Lizenzen kompatibel?
ChatGPT:
"The GNU General Public License (GPL) and the GNU Affero General Public License
(AGPL) are both free software licenses created by the Free Software Foundation
(FSF). While they have different requirements, they are compatible with each
other, meaning that you can combine software licensed under the GPL with
software licensed under the AGPL without violating either license.
This is because the GPL includes a clause that allows you to use code licensed
under the AGPL as if it were licensed under the GPL, as long as you comply with
the AGPL's additional requirements for distributing modified versions of the
software over a network.
In other words, if you use AGPL-licensed code in a GPL-licensed project,
you must follow the AGPL's rules for distributing modified versions of the
AGPL-licensed code over a network. However, if you only distribute the software
in compiled form, without modification, you are not required to make the source
code available.
Similarly, if you use GPL-licensed code in an AGPL-licensed project, you must
follow the GPL's rules for distributing modified versions of the GPL-licensed
code, but you must also comply with the AGPL's additional requirements if you
distribute modified versions of the AGPL-licensed code over a network.
Overall, the compatibility of the GPL and AGPL allows developers to mix and
match code under these licenses and still maintain the principles of free
software and open-source software"
Ergänzung: Dies gilt für die GNU GPL 3, nicht jedoch für die GNU GPL 2,
unter der z.B. der Linux-Kernel steht, der Boot-Loader "U-Boot" und
wahrscheinlich noch weitere dem Linux-Kernel nahestehende Software.
OpenAssistant: open-assistant.io
Model: oasst-sft-6-llama-30b
Kann ich GPL und AGPL-Software miteinander kombinieren?
"Ja, du kannst GPL und AGPL Software zusammen verwenden. Wenn du beispielsweise
eine Bibliothek mit der GPL lizenziert hast, kann diese von einer Anwendung mit
der AGPL genutzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Lizenzen
unterschiedliche Bestimmungen haben und deine Wahl davon abhängt, welche Art
von Verbreitung und Nutzung deiner Software gewünscht wird.
Falls du weitere Fragen zur Verbindung dieser beiden Lizenzen hast oder dich
unklar über andere Aspekte des Open Source beschäftigen solltest, stehe ich dir
gerne helfend zur Seite."
Kann ich die Software unter GPL veröffentlichen?
"Ja, du kannst die Software unter der GNU General Public License Version 3
(GPLv3) veröffentlichen, wenn du willst. Alle folgenden Schritte sind nötig:
Du brauchst ein Konto bei einem der großen Hostings (zum Beispiel
https://www.github.com/), wo du deinen kostenlosen Account erstellen kannst.
Deine Dateien hochladen, sodass sie öffentlich sichtbar sind.
Eine neue Textdatei "COPYING" erstellen und dem Verzeichnis zufügen, welches
deine Software enthält. Darüberhinaus sollte noch folgendes drin sein:
Copyright (C) <YEAR>, <NAME OR ORGANIZATION>
Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies
of this license document, but changing it is not allowed.
Ein paar der Schlüsseldateien mit der Datei "COPYING", was bedeutet, dass sie
ebenfalls unter GPL stehen. Hier einige Beispiele:
Readme.md - Über die Software
ChangeLog - Änderungsprotokoll
COPYRIGHT - Copyright-Informationen
Alle anderen Dateien, die nicht in diesem Verzeichnissystem angeordnet sind,
befinden sich außerhalb des Projektes und können daher auch kein Teil desselben
sein. Beachte dazu auch, dass die Daten im Verzeichnis .gitignore ignoriert
werden.
Benutze git init, um eine neue git-Verwaltungskonfiguration zu erstellen.
Du benötigst nun nur noch die Erlaubnis, eine neue Git-Kopie herunterzuladen
(git clone) mit git clone <URL> und sie in deinem lokalen Verzeichnis zu
installieren.
Du sollest nun alle neueren Versionen automatisch per Updates erhalten, sobald
sie veröffentlicht wurden.
Wenn du Hilfe beim Erstellen eines ersten Contributor Agreements brauchst, kann
ich das mit Freude unterstützen. Mehr Informationen findest du hier:
https://joinup.ec.europa.eu/de/events/open-source-licensing-training-conference-0#!/content/draft-contributor-agreement
Sobald alles bereitliegt, kann ich den Zugang durch eine kurze
Aushängeschild-Beschreibung verraten, die in meiner Eingabe-Box erscheint.
Beachte dabei bitte, dass es keine Möglichkeit gibt, die Sperre nachträglich zu
entfernen, falls du vergessen würdest, den Code wieder freizugeben."
Ergänzung: Die o.a. Antwort von OpenAssistant ist grob fehlerhaft.
Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt), 15.05.2023, 14:37:50
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU)_2019/790_(Urheberrecht_im_digitalen_Binnenmarkt)
https://copyrightframework.eu/ (Die Unterseite "In-depth analysis" stammt von dem
unter "About us" zuerst genannten Autor.;-)
"worum geht es in der eu richlinie 2019/790?"
ChatGPT:
"Die EU-Richtlinie 2019/790 bezieht sich auf das Urheberrecht im digitalen
Binnenmarkt und hat das Ziel, das Urheberrecht an die digitale Welt anzupassen.
Die Richtlinie enthält verschiedene Bestimmungen, die die Rechte von Urhebern
und Verlegern stärken sollen und zugleich den Zugang zu geschützten Werken im
digitalen Raum erleichtern sollen.
Einige der wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie sind:
Artikel 17 (ehemals Artikel 13): Plattformen wie YouTube und Facebook müssen
sicherstellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Zustimmung
der Rechteinhaber auf ihren Seiten veröffentlicht werden. Die Plattformen
müssen daher Upload-Filter einsetzen, um die Veröffentlichung geschützter Werke
zu verhindern. Es gibt allerdings Ausnahmen für bestimmte Arten von Inhalten,
wie Parodien und Zitate.
Artikel 15 (ehemals Artikel 11): Verleger haben das Recht, eine Lizenzgebühr zu
verlangen, wenn ihre Veröffentlichungen online genutzt werden. Dies betrifft
vor allem Suchmaschinen und News-Aggregatoren, die kurze Auszüge aus Artikeln
zeigen.
Artikel 14: Kreative Urheber sollen ein Mitspracherecht bei der Verwendung
ihrer Werke durch Dritte erhalten und einen angemessenen Anteil der Einnahmen
erhalten.
Artikel 3: Bibliotheken, Museen und Archive erhalten mehr Freiheiten, um
digitale Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu erstellen und zu
archivieren.
Insgesamt zielt die Richtlinie darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz
geistigen Eigentums und der Förderung von Innovation und Kreativität im
digitalen Binnenmarkt herzustellen. Die Mitgliedstaaten der EU müssen die
Richtlinie bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht umsetzen."
PG: "Plattformen wie YouTube und Facebook" ist nicht ganz korrekt.
Auch ansonsten gibt die Antwort eher Wunschvorstellungen
als tatsächlich realisiertes Recht wieder.
"was ist an dieser richtlinie umstritten?"
ChatGPT:
"Die EU-Richtlinie 2019/790 zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ist sehr
umstritten und hat zu kontroversen Diskussionen geführt. Einige der
umstrittenen Punkte sind:
Artikel 17 (ehemals Artikel 13): Kritiker befürchten, dass die Verpflichtung
für Plattformen, Upload-Filter einzusetzen, die Meinungsfreiheit und das Recht
auf freie Meinungsäußerung einschränken könnte. Es besteht die Gefahr, dass
auch legale Inhalte, wie Parodien oder Zitate, fälschlicherweise blockiert
werden. Zudem könnte die Einführung von Upload-Filtern für kleinere Plattformen
und Start-ups eine finanzielle Belastung darstellen.
Artikel 15 (ehemals Artikel 11): Auch hier wird die Meinungsfreiheit gefährdet
gesehen, da das Teilen von kurzen Auszügen aus Artikeln erschwert werden
könnte. Kritiker befürchten auch, dass die Verleger durch das Recht auf
Lizenzgebühren ein Monopol auf die Veröffentlichung von Nachrichten bekommen
könnten.
Artikel 14: Die Einführung eines Mitspracherechts und einer angemessenen
Vergütung für kreative Urheber wird grundsätzlich begrüßt, allerdings wird
befürchtet, dass kleine Künstler und Urheber benachteiligt werden könnten, da
die Verhandlungsmacht mit den großen Plattformen und Verlegern ungleich
verteilt ist.
Insgesamt befürchten viele Kritiker, dass die Richtlinie zu einer Einschränkung
der Meinungsfreiheit und der offenen Kommunikation im Internet führen könnte.
Auf der anderen Seite argumentieren Befürworter, dass die Richtlinie notwendig
ist, um das Urheberrecht an die digitale Welt anzupassen und Urheber und
Verleger angemessen zu entlohnen."
PG: Die Aussage "Zudem könnte die Einführung von Upload-Filtern für kleinere
Plattformen und Start-ups eine finanzielle Belastung darstellen." erfaßt
nicht die volle Tragweite der Richtlinie für die Meinungsfreiheit.
PG: Bei "wird befürchtet, dass kleine Künstler und Urheber benachteiligt werden
könnten, da die Verhandlungsmacht mit den großen Plattformen und Verlegern
ungleich verteilt ist." fehlt das Detail, daß kleine Künstler und Urheber
vorher besser gestellt waren.
Zur Praxis von Upload-Filtern (Satire): http://www.heise.de/-4351558
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