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Commit c756c1ec authored by Peter Gerwinski's avatar Peter Gerwinski
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Notizen 4.4.2022

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...@@ -20,12 +20,12 @@ Software und Urheberrecht, 19.04.2021, 11:17:41 ...@@ -20,12 +20,12 @@ Software und Urheberrecht, 19.04.2021, 11:17:41
- Deutschland: Recht greift automatisch - Deutschland: Recht greift automatisch
- 1837 eine zehnjährige Schutzfrist seit Erscheinen des Werkes - 1837 eine zehnjährige Schutzfrist seit Erscheinen des Werkes
- 1845 auf 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert - 1845 auf 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert
- 1886 auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert (Berne-Übereinkunft) - 1886 auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert (Berner Übereinkunft)
- 1965 auf 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert, Recht auf Privatkopie - 1965 auf 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert, Recht auf Privatkopie
- GB bis 1956: Registrierung erforderlich - GB bis 1956: Registrierung erforderlich
- USA - USA
- bis 1978: Registrierung erforderlich - bis 1978: Registrierung erforderlich
- 1886: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers (Berne-Übereinkunft) - 1886: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers (Berner Übereinkunft)
- 1976: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 75 Jahre nach Erscheinen bei Firmen - 1976: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 75 Jahre nach Erscheinen bei Firmen
- 1998: 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 120 Jahre nach Erscheinen bei Firmen - 1998: 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 120 Jahre nach Erscheinen bei Firmen
--> immer so, daß Micky Maus gerade noch unter das Urheberrecht fällt --> immer so, daß Micky Maus gerade noch unter das Urheberrecht fällt
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https://en.wikipedia.org/wiki/Open_Letter_to_Hobbyists https://en.wikipedia.org/wiki/Open_Letter_to_Hobbyists
- 1994: TRIPS-Abkommen - 1994: TRIPS-Abkommen
- Urheberrecht: mindestens 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers - Urheberrecht: mindestens 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers
- Artikel 10: Software unterliegt der Berne-Übereinkunft - Artikel 10: Software unterliegt der Berner Übereinkunft
https://en.wikipedia.org/wiki/TRIPS_Agreement https://en.wikipedia.org/wiki/TRIPS_Agreement
(Software = Literatur) (Software = Literatur)
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Software und Urheberrecht, 19.04.2021, 11:17:41
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- Vorab: Sprache ist wertend!
- Der Begriff "Geistiges Eigentum" impliziert, daß bestimmte Einschränkungen,
insbesondere in der Nutzbarkeit von Software, gewünscht sind.
Aber: Einschränkungen mindern den Nutzen für die Menschheit.
- Problem: Entwicklungsarbeit muß bezahlt werden.
Ist GNU/Linux schlechter als MS-Windows?
--> Lock-In-Effekt, Interoperabilität, DRM
"Dasselbe machen wie alle."
- Geschichte des Urheberrechts
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Urheberrechts
- Urheberrecht = Recht auf kommerzielle Verwertung
- Copyright != Urheberrecht
https://www.gnu.org/philosophy/categories.de.html: Anmerkungen
- Problem, das es zu lösen gilt: Person A hat die Arbeit, Person B den Gewinn
Das Problem bestand nicht, solange der Nachahmer von der Größenordnung her
genausoviel Arbeit hat wie der ursprüngliche Autor (Rechteinhaber).
- Deutschland: Recht greift automatisch
- 1837 eine zehnjährige Schutzfrist seit Erscheinen des Werkes
- 1845 auf 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert
- 1886 auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert (Berner Übereinkunft)
- 1965 auf 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers verlängert, Recht auf Privatkopie
- GB bis 1956: Registrierung erforderlich
- USA
- bis 1978: Registrierung erforderlich
- 1886: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers (Berner Übereinkunft)
- 1976: 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 75 Jahre nach Erscheinen bei Firmen
- 1998: 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, 120 Jahre nach Erscheinen bei Firmen
--> immer so, daß Micky Maus gerade noch unter das Urheberrecht fällt
- Mickey Mouse Protection Act
https://en.wikipedia.org/wiki/Copyright_Term_Extension_Act
- Bill Gates (1976): Open Letter to Hobbyists
https://en.wikipedia.org/wiki/Open_Letter_to_Hobbyists
- 1994: TRIPS-Abkommen
- Urheberrecht: mindestens 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers
- Artikel 10: Software unterliegt der Berner Übereinkunft
https://en.wikipedia.org/wiki/TRIPS_Agreement
(Software = Literatur)
- Aktuelle Situation in Deutschland
- https://www.urheberrecht.de/software/
- Schöpfungshöhe
- Sperrung des Gutenberg Project
https://de.wikipedia.org/wiki/Project_Gutenberg#Sperrung_in_Deutschland
- Richard Stallman (1985): GNU Manifesto
https://www.gnu.de/
- DMCA:
--> nächste Woche
Diskussion, 21.03.2022, 18:39:34
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
PL: Wettbewerbsvorteile sind wichtig für die Industrie.
Beispiel: Microsoft Office
Beispiel: Automobil-Hardware und -Software wird aufwendig entwickelt.
Wenn die Konkurrenz das einfach kopieren kann, hat niemand mehr einen
Wettbewerbsvorteil. --> Investitionen lohnen sich nicht.
PG: Mögliche Lösung: Copyleft.
Wer eine fertige Lösung nutzt und modifiziert, ist verpflichtet, die
Modifikationen unter die gleiche Lizenz zu stellen.
(Realisiert in der GNU GPL)
A: aufwendige Entwicklung
B: übernimmt die Entwicklung, spart Entwicklungskosten
Wenn B weiterentwickelt, hat A ein Recht auf die Weiterentwicklung
Anderer Aspekt: Qualitätsunterschiede beim Service
Zahlen für den Service, nicht für die Erlaubnis der Benutzung
Die GNU General Public License, 28.03.2022, 18:35:08
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Inspiration zu dem Wort "Copyleft":
"Copyleft - all rights reversed"
Copyleft, 04.04.2022, 15:15:34
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Anreiz zur Offenlegung der eigenen Quelltexte:
Wer offenlegt, darf den allgemeinen Pool existierender Softwware mitnutzen.
DMCA und vergleichbare Umgehungsverbote, 04.04.2022, 15:21:16
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Umsetzung des WIPO-Urheberrechtsvertrags von 1996
USA: DMCA (1998)
EU: Richtlinie 2001/29/EG
DRM-System: "Kopierschutz"
- DRM = Digital Rights Management (Richard Stallman: "Digital Restriction Management")
- technische Maßnahmen zur Regelung des Verhaltens der Nutzer digitaler Werke
- insbesondere: Verhindern des Kopierens ("Kopierschutz")
Gesetze (USA 1998, Deutschland 2002):
Das Umgehen derartiger technischer Maßnahmen ist illegal.
Ziel: illegales Kopieren verhindern, legale Nutzung ermöglichen
Praxis: legale Nutzung wird behindert; illegales Kopiren ist weiterhin möglich
Beispiel: DVD
"Kopierschutz": Content Scramble System (CSS), 1996 entwickelt
- Inhalt der DVD verschlüsseln
- Der Schlüssel befindet sich mit auf der DVD.
- Der Algorithmus wird geheimgehalten.
- Wer Software oder Hardware zur Nutzung von DVDs anbieten möchte,
bekommt den Algorithmus nur dann, wenn er vertraglich zusichert,
diesen nicht weiterzugeben und kein Kopieren zu ermöglichen.
- Normale DVD-Rohlinge werden so hergestellt, daß es nicht möglich ist,
dort den Schlüssel zu speichern. --> Zusatzaufwand, wird nicht immer gemacht
- DMCA und vergleichbare Gesetze verbieten es, derartige Maßnahmen
zu umgehen.
--> Illegales Kopieren wird illegal
(Das war es vorher auch schon.),
aber nicht erschwert.
Für ein industrielles illegales Kopieren wird die DVD nicht ausgelesen,
sondern 1-zu-1 kopiert - inklusive "Kopierschutz".
--> Legales Abspielen der DVD mit freier und/oder selbstgeschriebener Software
wird illegal und technisch erschwert.
- 1999 wurde der "Kopierschutz" von einem 16jährigen Schüler geknackt.
--> dadurch möglich, (legal erworbene) DVDs mit beliebiger Software abzuspielen,
aber gesetzlich verboten
- 2003: Urheberrechtsreform in Deutschland
PG: Brief an die Justizministerin: Abspielen wird illegal; illegales Kopieren
bleibt möglich. Was soll das?
Antwort: Kaufen Sie sich ein DVD-Abspielgerät!
- politische Reaktionen: Demonstrationen, z.B.:
- Quelltext der Umgehungs-Software ("DeCSS") als Lied veröffentlicht,
auf T-Shirts, als dramatische Lesung
- illegale Primzahl:
https://de.wikipedia.org/wiki/Illegale_Primzahl
- Reaktion der Autoren freier Software zum Abspielen von DVDs:
- Software entsteht erst beim Endverbraucher
--> eventuelle Klagen nicht gegen 1 Autor, sondern gegen sämtliche Benutzer
- Gesetzeslücke: Verbot, einen "wirksamen Mechanismus" zu umgehen
--> Den Schlüssel raten. Wenn das gelingt, ist der Algorithmus unwirksam.
--> Der Schlüssel hat nur 40 Bit --> leicht zu raten
- §3 GNU GPL
Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen
["Kopierschutz"-]Mechanismus' [...] betrachtet werden [...].
--> Verbot, GPL-Software als "Kopierschutz" zu verwenden.
Weitere Auswirkungen:
- Druckerpatronen mit "Intelligenz" ausstatten, um ein Nachfüllen
sowie Konkurrenz durch Fremdhersteller zu verhindern
--> Aufwendige Technik und Gesetze verhindern Nachhaltige Nutzung
--> Kreislaufwirtschaftsgesetz (2008), §23 (2) 1:
Das Verhindern des Nachfüllens widerspricht der Produktverantwortung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kreislaufwirtschaftsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__23.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Geplante_Obsoleszenz
- Vergleichbares in anderen Verschleiß- und Wegwerfartikeln (z.B. Autoreifen)
- Streaming: jedesmal neu streamen (mit Ressourcenverbrauch), anstatt privater Kopie
--> Macht des Anbieters über die Endverbraucher
Tivoisierung, 04.04.2022, 16:44:01
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Auslieferung von Software als Bestandteil ("Firmware") eines
Gebrauchsgegenstands (z.B. Waschmaschine)
Die GNU GPL, Version 3, erfordert in §6, 2. Hälfte, daß der Benutzer diese
Software modifizieren darf.
Die GNU GPL, Version 2, enthält keine derartigen Erfordernisse.
Der Linux-Kernel steht unter Version 2 der GNU GPL.
--> Umgehung der GNU GPL wird möglich.
Tivoisierung (von TiVo, Festplatten-Set-Top-Box)
Kontroverse:
- Linus Torvalds u.a. finden das in Ordnung.
- Richard Stallman u.a. finden das nicht in Ordnung.
PL: Unveränderliche Firmware im Sinne von Endbenutzern:
Veränderliche Firmware bedeutet, man muß dem Anbieter vertrauen,
daß er die Firmware nicht manipuliert hat (z.B. Hintertür in Router).
--> Endbenutzer muß selbst flashen, um sicher zu sein,
was nicht immer zumutbar ist
PG: Wenn eine unveränderliche Firmware bereits eine Hintertür hat
(z.B. durch Programmierfehler), möchte ich als Endbenutzer die
Möglichkeit eines Upgrade haben.
--> Das ist Aufgabe des Herstellers.
--> Was, wenn der Hersteller das nicht macht?
Was, wenn der Hersteller nicht mehr existiert?
--> Möglicher Kompromiß:
Es muß leicht feststellbar sein, ob die Firmware vom Hersteller stammt
oder modifiziert wurde.
--> Problem: Eine kryptographische Software, die dies prüft und ebenfalls
unter GNU GPL steht, wäre ebenfalls austauschbar.
--> Lösung: Dieser Teil der Software steht in einem nicht überschreibbarem
Bereich (ROM, z.B. mit Fuses).
Insbesondere: Dieser Teil der Software enthält den öffentlichen Schlüssel
des Herstellers.
GNU Affero General Public Licence (AGPL), 04.04.2022, 17:32:15
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GNU Affero GPL = GNU GPL + zusätzliche Anforderung:
Wenn die Benutzung der Software über ein Netzwerk erfolgt,
haben die Benutzer ein Recht auf den Quelltext.
Wichtig insbesondere für Nutzung über Web-Interface
Beispiel: dudle
https://www.cvh-server.de/umfragen
Quelltext herunterladbar
Warum?
- Ohne diese zusätzliche Anforderung: Umgehung der GNU GPL
Software läuft auf fremden Server,
Endbenutzer sind auf Betreiber des Servers angewiesen
- Es wird möglich, die Software auf eigenen Servern zu betreiben.
Problem: Mitbenutzung von GPL-Quelltext in AGPL-Software ist nicht erlaubt.
Lösung: Explizite Erlaubnis (§13)
GNU Lesser General Public Licence (LGPL), 04.04.2022, 17:56:21
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GNU LGPL = GNU GPL + Erlaubnis zum Linken mit nicht-freier (proprietärer) Software
Strategische Entscheidung, z.B. in Konkurrenzsituation zu nicht-freier Bibliothek
(Beispiel: GTK in Konkurrenz zu z.B. MSFC)
Früher: "Library GPL"
Achtung: Das bedeutet nicht, daß die LGPL für Bibliotheken automatisch
"die richtige Lizenz" ist, siehe: https://www.gnu.org/licenses/why-not-lgpl.html
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